d) Verstoß
gegen Art. 3 Abs. 1 GG [diesen
Punkt bitte bei Ü-25-Sanktionen streichen!]
§ 31a Abs. 2 i. V. m. §§ 31 ff. SGB II
verletzt zudem den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Dem Staat und seiner öffentlichen Gewalt ist es untersagt,
wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich
gleich zu behandeln.
Vgl. BVerfGE 98, 365 (385).
Achtung, ich denke, dieser punkt muß wohl bei den ÜBER-25-Jährigen gestrichen werden, oder?
AntwortenLöschen