Samstag, 20. Juli 2013

Antrag: c) Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG


c) Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG

Sanktionen nach § 31a i. V. m. § 31 und § 31b SGB II, verstoßen, wenn sie zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen, darüber hinaus gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG.

1 Kommentar:

  1. >>Zwar begründet das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG – anders als das unmittelbare Leistungsgrundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG – keine unmittelbaren Ansprüche des Einzelnen auf staatliche Leistungen oder auch nur auf eine im Allgemeinen angemessene Versorgung:

    vgl. BVerwGE 1, 97 (104 f.); Di Fabio – Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 67. Ergänzungslieferung 2013, Art. 2, Rn. 94 f.

    Doch hat das Bundesverfassungsgericht eine gewisse Schutzpflicht des Staates aus diesem Grundrecht gleichwohl anerkannt: Der objektivrechtliche Gehalt des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG enthalte die Pflicht des Staates, „sich schützend und fördernd vor die in Art. 2 Abs. 2 GG enthaltenen Rechtsgüter zu stellen“.

    BVerfGE 56, 54 (73).
    <<

    Eigentum verpflichtet und hat der Allgemeinheit zu Gute zu kommen...

    Also, wenn ich auf der EINEN SEITE nicht mehr legal an das Geld komme, das ich auf der ANDEREN SEITE für den Staat an Steuern, Gebühren, ectra, ausgeben muss und das ich für ein menschenwürdiges Leben, das mir auch die Persönlichkeitsentfaltung garantiert, haben muss, dann werde ich krank, kriminell oder Tod.

    Eigentum verpflichtet nicht, wenn Gelder in Steuerparadiesen verschwinden und diese dem Binnenmarkt entzogen sind. Wenn Unternehmen sogenannte Produktivitätsoptimierung betreiben und Leute einfach entlassen und sich sagen, um die kümmert sich der Sozialstaat. Hier werden die Menschen zu Humankapital zu Sachen dekradiert, ohne Bürgerrechte zu haben.

    Eigentum kann nicht verpflichten, wenn Jura studierte Richter, bis hinauf zum Bundessozialgericht das Hartz Ungesetz nicht dem Verfassungsgericht vorlegen können, wollen, ectra. Sind die Gerichtsinstanzen hier Grundrechtsverhinderungsinstanzen? Sind die Gerichte überhaupt noch unabhängig?
    Wenn nun grosse Gewinne gemacht werden, alles privatisiert ist, sogar das Wasser, gibt es da noch den Sozialstaat und wie sieht der aus?
    In einem Land, wo alles Geld kostet muss der Bürger ein Recht auf eine menschenwürdige finanzielle Anspruchsmöglichkeit haben, ohne dabei auf einem modernen Sklavenmarkt zu landen.
    Meiner Meinung nach riecht das Fördern und Fordern der Agenten nach moderner Zuhälterei.
    Während die Armen in die Pflicht genommen werden, sinnlose Massnahmen machen müssen, haben die Reichen Narrenfreiheit -> Eigentum verpflichtet?!? Wo? In den Steuerparadiesen?

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