Samstag, 20. Juli 2013

Antrag: jj) Zwischenergebnis


jj) Zwischenergebnis:

Indem sie zu einer absoluten Unterschreitung unter das von Verfassung wegen gebotene und durch einfachgesetzlichen Leistungsanspruch konkretisierte menschenwürdige Existenzminimum führen, verletzen die § 31a i. V. m. § 31, 31 b, § 32 SGB II [ggf. § 32 streichen!] das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

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