Montag, 27. Mai 2013

Zur personellen Besetzung der Jobcenter


Zur Organisation der Jobcenter
 
Staat und Verwaltung sind an das Gesetz gebunden und dürfen nicht willkürlich handeln.
Wie sind die Jobcenter organisiert? Können sie den ihnen aufgetragenen gesetzlichen Auftrag überhaupt erfüllen?
Sind sie entsprechend ausgestattet und organisiert?


Frage hier ist:
 
Wie ist die personelle Besetzung – Personalschlüssel – Ideal und Wirklichkeit?
Gesucht sind Fakten und Konsequenzen – Mach Mit!


Weitere Fragen gibt es hier >>
 
 

4 Kommentare:

  1. Teil 1:

    Aus: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Bessere interne Strukturen, enge Abstimmung mit den föderalen Ebenen

    Die geplanten Gesetzesänderungen ermöglichen den Jobcentern ein eigenständiges Arbeiten in klaren Strukturen und mit transparenten, schnellen Entscheidungsprozessen. Ein Personalschlüssel steht für eine bundesweit gute Beteuung der Langzeitarbeitslosen. Im Regelfall gilt für junge Hilfebedürftige unter 25 Jahre ein BETREUUNGSSCHLÜSSEL von 1:75, für ältere Betroffene ein Schlüssel von 1:150. Für personelle Stabilität sorgt eine gesetzliche Zuweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren. Um die Arbeit der Jobcenter vor Ort bestmöglich zu begleiten und gegebenenfalls Konflikte zu schlichten, wird ein transparentes, integriertes und auf Kooperation basierendes Steuerungssystem mit allen wichtigen Beteiligten eingerichtet. Bund und Länder nehmen die Aufsicht über die jeweiligen Stränge BA und Kommunen wahr. Die Aufsicht über die Trägerversammlung liegt beim Bund im Einvernehmen mit den Ländern.

    Der Spitzengruppe, die am 24.03.2010 die Einigung zur Jobcenterreform im Bundesministerium für Arbeit und Soziales verhandelt hat, gehören an: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Kurt Beck sowie Volker Kauder (MdB, Vorsitzender CDU/CSU-Fraktion), Fank-Walter Steinmeier (MdB, Vorsitzender SPD-Fraktion), Birgit Homburger (MdB, Vorsitzende FDP-Fraktion), Hans-Peter Friedrich (Stv. Vorsitzender CDU/CSU-Fraktion).

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  2. Teil 2.

    DESWEITEREN reinschauen bei:

    www.harald-thome.de/.../Endfassung-Positionspapier-Leistung-2012.03

    Auszüge:

    2.2.4
    Geschäftsprozessmodell der BA
    Mit HEGA 06/11–11a–hat der Träger BA den Jobcentern ein Geschäftsprozessmodell empfohlen, das die Komplexität der Leistungssachbearbeitung in besonderer Weise anschaulich macht.
    Einen kleinen Auszug vermittelt Anhang 5
    .
    2.3 Personalsituation

    2.3.1 Fluktuation
    Gerade der Wechsel der Organisationsform zum 01.01.2011 und das gesamte Jahr 2011
    waren von erheblichen Personaladerlässen geprägt. Und dabei war nicht nur die große An-
    zahl der Beschäftigten, die zu ihren Trägern zurückgekehrt sind (vornehmlich zum kommu-
    nalen Träger) „erschreckend“ und beschwerend, sondern auch der mit dem Weggang ver-
    bundene Qualitätsverlust. Darunter waren viele langjährige Leistungsträger, die mehr als nur eine
    freie Stelle hinterlassen. Ein konstanter und qualifizierter Personalkörper ist aber der
    Schlüssel für eine erfolgreiche Arbeit.
    Als Gründe für eine hohe Personalfluktuation sind zu nennen:

    Arbeitsbelastung im Leistungsbereich ( Wechsel auf attraktivere Stellen bei einem der beiden Träger oder bei anderen Arbeitgebern) und

    Befristung nach Teilzeit und Befristungsgesetz

    2.3.2
    Qualifikation
    Bei Wiederbesetzung einer frei gewordenen Stelle entsteht rechnerisch der Eindruck, dass
    der alte Zustand wieder hergestellt ist. Faktisch entlastet das neue Personal wegen der lan-
    gen Einarbeitungszeit aber über viele Monate hinweg noch nicht, sondern stellt wegen des
    Einarbeitungsaufwands eher eine Belastung dar.

    Neues Personal hat vielfach keine fundierte Verwaltungsausbildung.
    Dies löst einen enormen Qualifizierungsbedarf aus, der nur mit einem immensen personellen und materiellen Ressourceneinsatz befriedigt werden kann.
    In der Regel beträgt die Einarbeitungszeit bis zu einem Jahr. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zu einer Vertragsdauer nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz ( 2-Jahres-Vertrag ).

    Die durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen gestiegenen Anforderungen lösen aber
    auch beim Stammpersonal einen nicht zu unterschätzenden Qualifizierungsbedarf aus.
    Eine Tätigkeit im Leistungsbereich eines Jobcenters mit den hier in dieser Abhandlung be-
    schriebenen qualitativ hochwertigen Anforderungen kann i.d.R. nur durch Beschäftigte des
    gehobenen Dienstes mit einer fundierten Ausbildung erfolgreich ausgeübt werden (4)
    Aber hieran fehlt es. Im Laufe der letzten Jahre wurden viele „Potenzialträger“ aus der Ebene des
    mittleren Dienstes ohne ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen mit Tätigkeiten des geho-
    benen Dienstes betraut. Daneben wurden viele „Seiteneinsteiger“ eingestellt.
    Den gestiegenen Anforderungen insbesondere im Verwaltungsrecht kann nur durch kontinuierliche Fortbildung begegnet werden.

    2.3.3
    Finanzen / Stellenplan
    Darüber hinaus treten Vakanzen bei frei werdenden Stellen ein, da geeignetes Personal als
    Nachfolge nicht schnell genug gefunden werden kann und/oder Haushaltsmittel nicht ausrei-
    chen, umganzjährig alle benötigten/stellenplanseitig bewilligten Stellen besetzt halten zu
    können.

    (4)
    Das Verhältnis zwischen Beschäftigten des mittleren Dienstes zu Beschäftigen des gehobenen
    Dienstes
    sollte mindestens
    50;50 betragen, damit eine adäquate Aufgabenteilung vorgenommen werden kann.

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  3. Teil 3, zu finden auf:

    blog.heikoharthun.de/.../67-Personalschluessel-bei-Trainingsmassnahme

    Im vorigen Artikel "Fünfzehn Mann ..." habe ich am Rande erwähnt, dass neunzig Teilnehmer auf drei Gruppen aufgeteilt wurden. Jemand, der auch nur geringes Hintergrundwissen im Bereich Erwachsenenbildung mitbringt, wird dabei wahrscheinlich eine Augenbraue leicht hochgezogen haben.

    In der Erwachsenenbildung gelten zwölf bis sechzehn Teilnehmer, bei einem Trainer/Dozenten als absolutes Maximum. Bei einer solchen Auslastung ist der Lerneffekt einzelner Teilnehmer schon extrem zweifelhaft. Deshalb wird eher zu einer Teilnehmerzahl von nicht mehr als zwölf geraten ... oder zu einem zweiten Trainer/Dozenten. (So wie ein Kollege und ich das immer bei Rhetorikseminaren für Schulklassen machen.)

    Wie kommt es dann aber, dass in einer Trainingsmaßnahme der Jobcenter dreißig Leute zu einem Dozenten in den Raum gepfercht werden?

    Auch die Jobcenter haben natürlich Vorgaben in ihren Ausschreibungen und dort ist auch ein PERSONALSCHLÜSSEL angegeben. Dieser lautet 1:15. Ein Dozent kümmert sich um fünfzehn Teilnehmer.

    So die Theorie desjenigen, der die Ausschreibungen generiert.

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  4. Teil 4:

    Und, bei den Grünen, findet man den PERSONALSCHLÜSSEL (leider nur von 2006):
    gruene-fraktion-pankow.de/archiv.../antraege-und-anfragen/?

    Sehr geehrte Frau Rabe,

    Sie fragen das Bezirksamt:

    Laut Planung ist pro Fallmanager im JobCenter ein Personalschlüssel von
    1 : 150 Personen, bei Jugendlichen U25 ein Schlüssel von 1:75
    vorgegeben.

    Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der tatsächliche Betreuungsschlüssel bei über 1: 450 liegt, also um das dreifache überschritten wird?
    a) In wie vielen Fällen genau?
    b) Wie ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel?
    c) Wird das Betreuungsverhältnis im Jugendbereich auch überschritten?
    d) In wie vielen Fällen genau?
    e) Wie ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel?
    Wie erklärt das Bezirksamt diesen Sachverhalt?
    Was bedeutet das für die Betreuung und Integration der einzelnen Kundinnen und Kunden (fördern und fordern) im JobCenter?
    Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um diesen Sachverhalt abzustellen?
    Was unternimmt das Bezirksamt zukünftig, um diesen Missstand abzustellen?

    Die Bezirksstadträtin der Abteilung Gesundheit und Soziales antwortet Ihnen wie folgt:

    Zu 1. bis 3.
    Nein.
    Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen hat in ihrer Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Drucksache 15 / 13 314 – Wie beurteilt der Senat die Arbeit der JobCenter) gegenüber dem Abgeordnetenhaus den Betreuungsschlüssel aller Berliner JobCenter mit Stand 15.01.2006 (Quelle: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg) dargestellt. Danach stellt sich der Betreuungsschlüssel der im Bereich Integration und Vermittlung im JobCenter Pankow tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie folgt dar:

    über 25 Jahre: 191,7

    unter 25 Jahre: 42,1

    Die Übersicht verdeutlicht, dass Geschäftsführung und Trägervertretung ihre arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktsetzungen zunächst auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit konzentriert haben.
    Erläuternd sei darauf hingewiesen, dass der Betreuungsschlüssel für die unter 25-Jährigen nur diejenigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen berücksichtigt, die in Bezug auf eine arbeitsmarktliche Integration unmittelbar betreuungsbedürftig sind. Nicht unmittelbar betreuungsbedürftig sind beispielsweise Mütter im Erziehungsurlaub.
    Darüber hinaus erfasst der angegebene Betreuungsschlüssel auch die zur Betreuung herangezogenen Dritten, sofern unter 25-Jährige einem Dritten zwecks Intensivierung der Vermittlungstätigkeit unmittelbar zugewiesen worden sind.


    Zu 4. bis 5.
    Im Verlaufe des Jahres 2005 war ein kontinuierlicher Anstieg der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und somit auch der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu verzeichnen. Zwecks Veranschaulichung der Entwicklung werden im folgenden einige ausgewählte Daten aus dem Jahre 2005 dargestellt:


    Erwerbsf. Hilfe-Gesamt
    Januar: 26.900
    April: 32.043
    Juli: 33.710
    Oktober: 35.892
    Dezember: 36.862

    bedürftige unter 25 J.
    Januar: 4.121
    April: 5.126
    Juli: 5.654
    Oktober: 6.222
    Dezember: 6.425


    Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Rahmenbedingungen wird deutlich, dass eine regelmäßige zeitnahe Anpassung der vorgegebenen Betreuungsschlüssel nahezu unmöglich ist. Zudem ist eine monatliche bzw. quartalsweise Anpassung des Personalbedarfs an die Entwicklung des zu betreuenden Personenkreises nicht vorgesehen.

    Der Geschäftsführer des JobCenter Pankow hat über die Erfüllung der Personaldimension und den mit der Rekrutierung qualifizierten Personals verbundenen Schwierigkeiten in den Trägervertretungssitzungen berichtet. Er hat insbesondere im IV. Quartal 2005 zahlreiche Einstellungen vorgenommen, weitere erfolgen im Jahre 2006.

    Das Bezirksamt geht nicht davon aus, dass es sich bei den zwischenzeitlich erreichten Betreuungsschlüsseln um einen Missstand handelt. Jedoch verkennt das Bezirksamt nicht, dass zur Erreichung des geforderten Personalschlüssels im Bereich der über 25-Jährigen auch künftig Anstrengungen erforderlich sind.

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