Montag, 27. Mai 2013

Leitbilder der Arbeit im JC


Zur Organisation der Jobcenter
Staat und Verwaltung sind an das Gesetz gebunden und dürfen nicht willkürlich handeln.
Wie sind die Jobcenter organisiert? Können sie den ihnen aufgetragenen gesetzlichen Auftrag überhaupt erfüllen?
Sind sie entsprechend ausgestattet und organisiert?


Frage hier ist:
 
Zum Mitarbeiterkodex:
Welche Leitbilder der Mitarbeiter gibt es? Was sind die Vorgaben – was ist die Realität?
Gesucht sind Fakten und Konsequenzen  


Weitere Fragen gibt es hier >>
 
 

9 Kommentare:

  1. Leitbilder sind Wolfgang Clement, Franz Müntefering, Peter Hartz, Dr. Ursula Engelen-Kefer, Ursula von der Leyen, Frank Jürgen Weise, Heinrich Alt usw.

    -Aufgewachter-

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  2. Leitbilder? Ich denke, der unterste ist der "Fallmangager", sein Teamleiter gibt den Ton an, das geht bis nach oben zum Chef. Wie ein Kartell, oder so. Gerichtet wird sich stur nach dem SGBII, das Grundgesetz kennen die Fallmanager nicht (nach eigener Aussage meines Fallmanagers - wenn die höherer zb. der Chef es kennt, sind ihnen Abweichungen zum SGBII egal, denn das müsste der Gesetzgeber ändern/man hat ja die Chance zu klagen, oder persönlich die Politiker zu informieren/erinnert man Jobcentermitarbeiter daran, das es ihre Pflicht ist, abweichungen der Gesetze vom Grundgesetz bis zur BA zu melden, meinen sie nur ob man glaube das sie inkompotent sind).
    Die Jobcenter halten sich also stur ans SGBII und den vorgaben der Bundesagentur für Arbeit (Leitbildern).
    Ein eventueller persönlichen Irrglauben, den Menschen zu helfen, mag es vereinzelt geben, da aber die Mehrheit stur nach dem SGBII handelt (allerdings nicht nach den angegebenen Artikeln: "das SGBII soll helfen...")-hier vor allem: Sanktionen werden stur beachtet, Ein Euro Zwangsarbeit wird stur beachtet, der Verwaltungsakt wird stur beachtet, Druck und Zwangsmaßnahmen werden stur beachtet....den Menschen tatsächlich zu verstehen und zu helfen so gut wie nicht.
    Deshalb dürften Leitbilder nur die verschärfenden Gesetzesvorgaben der Bundesagentur für Arbeit sein.
    Wer denen allerdings das Recht gibt, über andere Menschen zu bestimmen, über Unglück, über Leben und Tod zu bestimmen ist mir schleierhaft. Das gibt es nur in Diktaturen. Niemand hat das Recht, in das Leben eines anderen Menschen einzugreifen und zu bestimmen, was für ihn "gut oder richtig" ist.

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  3. Staat und Verwaltung sind an das Gesetz gebunden.

    Die Frage ist, an welches Gesetz?

    Es gibt keinen Staat! Arge/Jobcenter, alle Behörden sind keine Ämter, sondern eingetragene Firmen. Hier gilt nur das Handelsrecht!

    Unsere Regierung ist noch nicht mal richtig gewählt. Das wurde 2012 vom Bundesverfassungsgericht längst festgestellt, dass die Wahlen seit Kriegsende alle ungültig sind. Scheint aber niemanden zu stören.

    Zum Thema ein aktuelles Video von Andreas Clauss:

    http://wirsindeins.wordpress.com/2013/05/29/musterschreiben-ans-finanzamt-tipps-fur-system-aussteiger-mit-andreas-clauss/

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  4. Was für eine Grundhaltung steht hinter der Gesetzgebung im SGB II ? Was von uns verlangt wird, ist schon ziemlich eng definiert : Im SGB II § 1 heißt es: "Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Zielen sichern sollen....

    Dabei soll möglichst schnell in Arbeit vermittelt werden,
    (siehe auch SGB II §3 (1) ..."Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen."
    Also schnell, schnell ist das Motto.

    Nach SGB II §10 (1) heißt es:"Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar es sei denn..." man ist körperlich und geistig zu einer Arbeit nicht in der Lage, die Erziehung seines Kindes ist gefährdet, die Pflege eines Angehörigen ist nicht sichergestellt, oder der Ausübung der Arbeit steht ein "sonstiger wichtiger Grund entgegen."

    Es soll in Arbeit vermittelt werden. Punktum. Was ist dann mit Bildung (allgemeiner und beruflicher) und Ausbildung ? Wo bleibt die Berufsberatung ? Ich habe schon von Fällen gehört, in denen Jobcenter versuchten, Einfluß auf den Bildungsweg zu nehmen oder Ausbildung verhindert haben zugunsten von schnell irgendeine Arbeit.

    Jede Arbeit ist zumutbar. Unabhängig von der individuellen Biographie, von den speziellen Neigungen und Fähigkeiten. Um Menschen verfügbar zu machen, wurde dieser kurze und autoritäre Satz ins SGB II eingefügt. Der Markt bestimmt.

    Was ist dann mit Art.12 (1):

    Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

    Sehr unwahrscheinlich, dass die Verfasser des SGB II Art.12 GG nicht kannten. Warum gab es keinen Widerspruch dagegen, dass für Menschen, die Hartz IV beziehen, jede Arbeit zumutbar sein soll ? Dass Herr Hartz, dessen Namen für dieses Gesetz Pate stand, es mit Gesetzen nicht so genau nahm, wissen wir alle, aber wie konnten solche Gesetze das Parlament passieren ?

    Wo bleibt denn eigentlich die Eigenverantwortung des Einzelnen, ? Welche Arbeit ich wähle, welchem Arbeitgeber ich meine Zeit zur Verfügung stelle, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Für einen Vegetarier ist es z.B. nicht zumutbar, in einer Metzgerei zu arbeiten, ein ruhiger Mensch möchte nicht im Kundendienst arbeiten und für einen Dritten ist es quälend in einem Büro zu arbeiten. Natürlich ist nicht jede Arbeit für jeden zumutbar. Es macht auch keinen Sinn, da es doch gilt, dass Menschen dort am Besten arbeiten, wo ihre Fähigkeiten sind.

    Um aber herauszufinden, welche Arbeit für welchen Menschen geeignet ist braucht man mehr als Drohungen, und Vereinfachungen, nämlich die die Fähigkeit, mit diesem Menschen überhaupt ins Gespräch zu kommen. Echte Beratung setzt Respekt vor dem voraus, der Beratung sucht. Sich aufzudrängen und Lösungen vorzugeben, erreicht meist das Gegenteil.

    Menschen nur als Objekte anzusehen, als eine anonyme Masse, die mithilfe von „optimierten Prozessen“ dem Arbeitsmarkt zugeführt werden sollen, setzt sich darüber hinweg, dass jeder Mensch ein Individuum mit zu schützenden Wünschen und Vorstellungen ist. Menschen dürfen kein Spielball für Allmachtsphantasien von Politikern sein, die meinen, mit Zwang Arbeitslosigkeit verringern zu können.

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  5. Ich stelle das mal hier rein, auch wenn das nirgendwo reinpasst, aber es ist wichtig, bitte lesen:

    Ich habe einen Brief von der Leistungsabteilung bekommen, der eigentlich ganz harmlos auffordert einen bestimmten Nachweis vorzulegen. Eigentlich nicht der Rede wert.
    Dieser Brief bestand aus zwei Seiten mit lauter Drohungen. Ich habe eine Angststörung und bin zum SPZ gelaufen. Die nette Dame hat mich beruhigt, dass mein Geld nicht weggenommen wird, sondern ich nur die Bescheinigung geben muss. Das habe ich gemacht.
    Das SPZ hat zum zweiten Mal verhindert, dass ich um Jobcenter rennen und dort womöglich eine Dummheit mache. Normalerweise bin ich ein sehr friedlicher Mensch. Bei Ohnmachtsattacken aber reagiere ich aber entweder mit Rückzug oder Aggressiv. Mittlerweile habe ich verstanden, dass die Briefe Textbausteine inne haben. Aber für mich klingen die einfach bedrohlich. Nochmal das SPZ und ihre guten Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass ich nicht wegen einer Lapalie, durch Ohnmachtsattacken, eine Dummheit gemacht habe, die womöglich einem Mitarbeiter geschadet hätte und mir Knast gebracht hätte. Muss das wirklich sein, dass man allein in Briefformulierungen so schlimm angstmachend formuliert. Die Mitarbeiter können womöglich gar nicht dafür, da das automatisch geht. Da ich das jetzt weiß, werde ich in Zukunft ruhiger werden. Dank dem SPZ! Das SPZ hat also mindestens zwei Menschen das Leben gerettet, mir und einem Mitarbeiter, dem ich vielleicht etwas angetan hätte. Ich bin zwar in Therapie, aber noch ist das alles nicht so ganz grün! Deshalb bin ich froh, bei Problemen zum SPZ gehen zu können. Ich weiß, dass dort aber auch Budjets gekürtzt werden. Beim Jobcenter werden aber die Mitarbeiter eingestellt, mit dicksten Beamtengehälter, für was? Meine Fallmanagerin ist sehr kooperativ, weil ich ein Gutachten habe. Trotzdem hat auch sie mir gedroht, dass sie auch anders könnte, wenn ich nicht zusammenarbeite. Ich will ja zusammenarbeiten! Aber diese Drohung ist auch sowas von unnötig!

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  6. Zum Mitarbeiterkodex:
    Welche Leitbilder der Mitarbeiter gibt es? Was sind die Vorgaben – was ist die Realität?
    Gesucht sind Fakten und Konsequenzen
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    Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat der Arbeitslose sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der BA persönlich zu melden, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert.

    Die Hartz IV Realität: Die sog. Einladungen bzw. Meldepflichtaufforderungen entarten sich meistens in Beschimpfungen:

    (16.05.2011) Jobcenter Dienststelle [..], Eingliederungsvereinbarung:

    Sie kriegen von mir geeignete Stellenangebote, Bewerbungskosten werden nicht erstattet! Sie sind psychisch krank, die Sozialbetreuer Kollegen haben es bei der (in einer rechtswidrigen Arbeitsgelegenheit, wo man sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten als Ein-Euro-Job verrichtet, und u.a. für den Export im Akkord arbeitet) auch bestätigt. "Sie sind für keinen Arbeitgeber zumutbar! "

    (11.11.2011) Jobcenter Dienststelle [..], Eingliederungsvereinbarung:

    Sie haben sich irgendwelche Ministerien beschwert, können Sie sich bei dem Bundespräsident auch beschweren! Stellenangebote werden zugeschickt, Bewerbungskosten werden nicht erstattet! " Sie werden von uns durchgefüttert! "

    Nach Auffassung meines Arbeitsvermittlers sollte ich als fauler Langzeitarbeitslose Schwein längst vergast werden, nur Deutschland sei ein Rechtsstaat - bedauert er, ansonsten würde sehr gerne eigenhändig die Gaskammer betätigen.

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    1. Empfehlung:
      Niemals alleine zu solchen Terminen gehen! Immer eine Person deines Vertrauens als Beistand mitnehmen!
      Oder gleich von jemandem vertreten lassen.

      SGB X
      § 13
      Bevollmächtigte und Beistände

      (1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.

      (2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er für den Rechtsnachfolger im Verwaltungsverfahren auftritt, dessen Vollmacht auf Verlangen schriftlich beizubringen.

      (3) Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde an ihn wenden. Sie kann sich an den Beteiligten selbst wenden, soweit er zur Mitwirkung verpflichtet ist. Wendet sich die Behörde an den Beteiligten, muss der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt.

      (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

      (5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen.

      (6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die nach § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 9 des Sozialgerichtsgesetzes zur Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren befugt sind.

      (7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.

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    2. Niemals alleine zu solchen Terminen gehen! Immer eine Person deines Vertrauens als Beistand mitnehmen! Oder gleich von jemandem vertreten lassen.
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      Ich wollte nur die Vorgaben.. und die (Hartz IV) Realität gegenüberstellen.. Dabei wissen wir, dass der Gesetzgeber hält die Einladungen wichtig und sieht Sanktionen vor, wenn man nicht wahrnimmt.

      („Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10% der für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Monaten abgesenkt. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 SGB II gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungszeitraum.“)

      Aber das ist keineswegs dafür da, um Missbrauch zu betreiben und ein hasserfüllte inquisitorische Arbeitsvermittler zu ermöglichen zustehenden Leistungen vorenthalten und die für ihn anvertraute Arbeitslose/n, richtig zu quälen- ständig beleidigen, erniedrigen, beschimpfen und damit in den Herzinfarkt zu treiben. (Es ist mir schon klar, dass ich jemanden mitnehmen kann, aber wenn man alleine lebt und niemanden kennt ist es schwierig, außerdem er hat meistens häufige und sehr enge Termine gemacht.)

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  7. LEITBILD DER BA:

    “Mit guter Führung erreichen wir unsere Ziele!“

    Führung hat höchste Priorität
    Gute Führung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der BA. Wir erreichen unsere Ziele
    mit und durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Organisationseinhei-
    ten. Deshalb besitzt für uns „Führung“und die Auseinandersetzung damit höchste
    Priorität. Kein Zufall also, dass „Mitarbeiter motivieren und Potenziale erkennen und
    ausschöpfen“ eines der vier übergeordneten geschäftspolitischen Ziele der BA ist.

    Hier zu finden:
    http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/besondere-Dst/FBA/Publikation/Fuehrungskompass.pdf

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