Mittwoch, 13. November 2013

Wer ist der Leistungserbringer?

 
 
 
a) Leistungserbringung und Geldverdienen sind nicht gleichzusetzen:
 
Wenn es schon falsch ist, den Leistungserbringer mit dem Steuerzahler gleichzusetzen
(weil letztlich eben der Leistungs-nehmer, der Kunde der Steuerzahler ist)
so ist es erst recht falsch, den Leistungserbringer mit dem Geldverdiener gleichzusetzen.
 
Sehr viele Menschen leisten wichtige Arbeit, ohne, oder ohne angemessen dafür Geld zu erhalten. [3] Und sehr viele Menschen – vor allem in den oberen Schichten – erhalten Geld, ohne – oder ohne angemessen – etwas dafür zu leisten. [4]
 
Die „Reichen“ z.B. werden aus Systemgründen immer reicher (Steuersystem, Zinssystem, Konstruktion der Währungen, z.B. des Euro oder des Dollar usf.) – und nicht, weil sie immer mehr leisten … 
Und viele Erbringer wichtiger Leistungen werden aus Systemgründen von vorneherein gar nicht (etwa Mütter) - oder immer weniger bis gar nicht mehr bezahlt.
 
Wer Leistungserbringung (Arbeit) und Gedverdienen gleichsetzt und sogar den „Wert“ der Arbeit an der Höhe der Bezahlung misst, legt die Basis für ein System, in dem ein – systemerzeugter (!) – Geldadel über die wahren Leistungserbringer herrscht.
 
b) Fazit:
 
Leistungserbringung und Geldverdienen sind in keiner Weise gleichzusetzen.
 
Der wahre Wert der Arbeit ist an ihrem Inhalt und an der Art und Weise seiner Umsetzung zu bemessen, aber nicht daran, ob, oder wie viel Geld man damit verdient.
Im Gegenteil: Es gilt anzuerkennen, dass auch der nicht-Erwerbstätige unter Umständen wichtigste Arbeit für das Gemeinwohl leistet.
 

3 Kommentare:

  1. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch einmal deutlich zu machen, um welche Größenordnung es wirklich geht:
    2012 wurden 552 Mrd. an Steuern eingenommen.
    Die Kosten für ALG II (inkl. Kosten für Unterkunft und Heizung) betrugen 24,6 Mrd., was einer Quote von nur 4,4 % entspricht!
    Diese Gelder fließen fast vollständig und sofort in die Wirtschaft und führen damit natürlich auch zu einem Steuerrückfluss von zig Millionen (Mehrwert- und Verbrauchssteuern), d.h. netto liegen die tatsächlichen Kosten sogar wesentlich niedriger.

    Zum Vergleich:
    Der Verteidigungsetat in Höhe von 32 Mrd. entspricht 5,8%
    (und was damit “geleistet” wird, z.B. Euro-Hawk, kann jeder selbst beurteilen!)

    Hinzu kommen aber auch die enormen Verwaltungskosten und es
    müssen natürlich auch die zusätzlichen Kosten betrachtet werden,
    die erst durch das SGB II entstanden sind und vermeidbar gewesen
    wären, wie z.B. die steigenden Kosten der Sozialgerichte,
    Erhöhung der Gesundheitskosten (Depressionen, etc.),
    die zusätzl. Industrie der (oft sinnlosen) Maßnahmenträger,
    Subventionen (bei „Aufstockern“, “Eingliederungszuschüsse..) ,etc.,
    etc.
    Jedoch können wir hier keine Aufklärung und konkrete Aufrechnung
    erwarten, denn es steht jetzt schon fest, dass diese Kosten in keinem
    Verhältnis zum (vermeintlichen) Nutzen stehen.

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  2. Leistungserbringung und Geldverdienen sind nicht gleichzusetzen, stehen aber in einem engen Zusammenhang.

    Zu welcher Art von Leistung ein Mensch im Laufe seines Lebens in der Lage sein wird, hängt auch vom Einkommen der Eltern ab. Schlechte Lebensbedingungen führen zu einem mangelnden Leistungsvermögen und fast immer zu einem niedrigen Bildungsniveau. Dies führt zu einem niedrigen oder keinem Einkommen; was wiederum die schlechten Lebensbedingungen zementiert.

    Wird ein Bürger für seine Arbeitsstunde niedrig entlohnt, so ist er gezwungen seine gesamte Zeit mit einer oft stupiden und gesundheitszerstörenden Erwerbsarbeit zu verbringen. Für freigewählte und unbezahlte Leistungserbringung fehlt es an Gesundheit, Zeit und oft auch an Geld. Selbst notwendige unbezahlte Leistungserbringung wie z. B. das Versorgen der eigenen Kinder oder hilfebedürftiger Angehöriger ist oft nur noch eingeschränkt möglich.

    Selbst viele alte Menschen müssen im Rentenalter sehr schlecht bezahlte Lohnarbeit annehmen um finanziell zu überleben. Auch ihnen bleibt kaum Raum für freigewählte Leistungserbringung.

    Fazit:

    Die Leistung des Einzelnen ist an den Umständen zu messen unter denen sie erbracht wird.

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    1. "Die Leistung des Einzelnen ist an den Umständen zu messen unter denen sie erbracht wird."

      Diese Umstände gilt es zu ändern, damit der Leistungserbringung und dem Geldverdienen der Zusammenhang wenigstens im Bereich der Existenzsicherung entzogen wird!

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