Montag, 22. Mai 2017

Verfassungsbeschwerde-2017-05-19

21.05.2017
 
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Liebe Freunde,
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ich habe es getan:
Gestern habe ich meine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gebracht.
Möge sie dort Wirkung entfalten …
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Schwerpunkt der Beschwerde ist, nachzuweisen, dass es für Hartz-IV-Betroffene keine Chance zur Verteidigung ihrer Grundrechte gibt, jedenfalls nicht, wenn ihre Klage sich prinzipiell gegen die Sanktionen richtet; dass ihnen bezüglich der Sanktionsgesetzgebung der Klageweg direkt abgeschnitten ist.
Nun muss sich Jeder jederzeit gegen jedes staatliche Unrecht wehren können.
Das ist einer der wesentlichsten Sinngehalte des Grundgesetzes. 

Meine Forderung ist, den Klageweg zu öffnen, dass nicht eine zwei-Klassen-Gesellschaft von Menschen MIT einklagbaren Grundrechten und solchen OHNE einklagbare Grundrechte entsteht.
In der Richtervorlage aus Gotha werden die Sanktionen –
hier wird die gültige Rechtspraxis ins Visier genommen.

Womit die beiden Eingaben sich ERGÄNZEN und nicht verdoppeln. 
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Wer die Beschwerde liest, wird allerdings schnell das Gefühl haben, dass dort manches anders ist, als bei juristischen Schriften üblich.
Es ist auch keine juristische Schrift, sondern eine Beschwerde!
Und als solche ist sie nicht den juristischen Konventionen sondern ausschließlich den die Beschwerde begründenden Erlebnissen und dem vorurteilslosen Denken verpflichtet.
Da ich mich mit dem Juristischen nicht auskenne, hätte jeder Versuch, "juristisch" zu schreiben, dilettantisch gewirkt.
Da habe ich lieber ganz drauf verzichtet und es so gemacht, wie ein Patient bei einem guten Arzt.
Ich habe nur die Symptome geschildert. Diese aber genau und drastisch.
Die juristische Diagnose und Therapie erhoffe ich, wenn man die Sache überhaupt annimmt, von den Richtern.
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Ich bin gespannt, ob die Beschwerde angenommen wird und was sich ergibt.
Es gibt aber noch etwas Weiteres zu erzählen:
Diese Verfassungsbeschwerde ist nur so etwas, wie ein Prototyp!
In 6 bis 8 Wochen habe ich die Möglichkeit, sie nochmals einzulegen.
Dies einfach aus dem Grund, weil meine derzeitige 60-Prozent Sanktion dann auf eine 100-Prozent-Sanktion aufgestockt wird (ich habe wahrlich schwer gekämpft, dass mir das Jobcenter diese Möglichkeit verschafft …) und ich mich da neu beschweren kann.
Da die jetzige Verfassungsbeschwerde einen Antrag auf aufschiebende Wirkung enthält, muss sie relativ schnell bearbeitet werden. D.h., die Ablehnung, wenn sie denn kommt, müsste in ca. 2-3 Wochen vorliegen. Und den dann ggf. angegebenen Ablehnungsgrund können wir im zweiten Anlauf korrigieren.
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Und jetzt kommt meine riesengroße Frage an Euch:
Was ist aus EURER Sicht an der Verfassungsbeschwerde zu verbessern?
Für mich war es wichtig, sie erst in einer Form vorliegen zu haben, in der ich mich selber sicher fühle und die ich selbst verantworten kann.
Jetzt, nachdem sie in erster Form da ist, bin ich für Verbesserungsvorschläge mehr als offen!
Habt ihr Vorschläge?
Und wenn: fügt Ihr sie für alle sichtbar hier unten ein?
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Mit herzlichstem Gruß
und herzlichstem Dank,
Euer Ralph

50 Kommentare:

  1. Es wäre eine Möglichkeit zum Vergleich was Menschenwürde heute noch darstellt, welch Typ von einem Ungeheuer darüber entscheidet ein Blatt über http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/peter-hartz-will-neue-hartz-reformen.php
    zuzufügen. . Massenarmut per Gesetz
    Das von ihm initierte und von der Schröder-Regierung umgesetzte Hartz-IV Gesetz trieb Millionen Menschen in die Armut, setzte sie dem Druck aus, jedem noch so ausbeuterischen Betrieb als Billigstlöhner zur Verfügung zu stehen und nahm ihnen die Grundrechte. Millionen von Hartz-IV Betroffenen wurden die Lebensersparnisse genommen, Menschen, die Jahrzehnte in die Kassen eingezahlt hatten, standen auf einmal mit euphemistisch als Existenzminimum deklarierten kargen Mitteln da. Die Ärmsten der Armen, durch Einsparungen und verschärfter Ausbeutung aus der Arbeit gedrängt, sahen sich jetzt zusätzlich als „Sozialschmarotzer“ stigmatisiert, die „selbst schuld“ an ihrer Misere waren – in Wahrheit waren sie Opfer eines Klassenkampfes von oben. Fazit
    Peter Hartz Name steht für das größte soziale Verbrechen der Bundesrepublik Deutschland der letzten Jahrzehnte, für massenhaftes Leid und die Zerstörung von Lebensperspektiven. Wenn der Name Peter Hartz in Verbindung mit Reform und Arbeitslosigkeit auftaucht, sollten alle Alarmsirenen klingen. (Dr. Utz Anhalt) Der Rückzug half ihm aber nicht, denn am 7. Oktober 2005 leitete die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den Manager ein Verfahren wegen des Verdachts auf Untreue in 44 Fällen ein.

    Dabei ging es um Spesenmissbrauch, Besuche bei Prostituierten auf Firmenkosten, den Kauf von Maßanzügen und Schmuck auf Firmenkosten, oder das Anmieten einer privat genutzten Wohnung auf Firmenkosten. Dabei ließ er sich auch selbst Prostituierte von VW bezahlen. Im Januar 2007 gestand Hartz alle 44 Anklagepunkte und damit einen Schaden von 2,6 Millionen Euro, den er VW zugefügt hatte.

    Hartz sagt, was er über die zwei Millionen Euro Sonderbonuszahlungen an Volkert weiß, und das Gericht vergisst die paar Tausend Euro, die aus der Firmenkasse für die Mädchen des Peter Hartz bezahlt wurden.“ Raffgierig, korrupt, moralisch verkommen – es gibt viele Adjektive, um das Verhalten von Peter Hartz zu bezeichnen.

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  2. Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10
    RN 65
    c) Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG.
    EIN HILFEBEDÜRFTIGER DARF NICHT AUF FREIWILLIGE LEISTUNGEN DES STAATES oder DRITTER VERWIESEN WERDEN, DEREN ERBRINGUNG NICHT DURCH EIN SUBJEKTIVES RECHT DES HILFEBEDÜRFTIGEN GEWÄHRLEISTET IST.
    Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 125, 175 <223 f.>).

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    1. Hallo Ralph,
      kleine Ergänzung zum oben zitierten BVerfG-Urteil 1 BvL 10/10 :

      http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010

      Die, von der Behörde ausgestellten Lebensmittelgutscheine sind nicht "nur" verfassungswidrig, sie sind bereits Einfachgesetzlich rechtswidrig.

      Zitat § 31a Abs. 3 SGB II :
      "(3) 1Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen."

      Diese behördlichen Schuldverschreibungen stellen gerade nicht die vom Gesetzgeber geforderten Sach- oder geldwerten Leistungen dar.
      Das es sich nicht um Sachleistungen handelt konntest du selbst an Geschmack und Nährwert erfahren und anschaulich vorführen.
      Geldeswert sind sie nicht weil es keinen Recht auf Inzahlungsnahme dieser dubiosen Zettel im freien Handel geben kann.

      Verfassungswidrig sind sie auch, weil es dem Gesetzgeber untersagt ist, die konkretisierung des Mindestbedarfs der Behörde zu überlassen.
      So beurteilten die obersten Richter diesen Tatbestand unter Randnummer 66
      (I.1.d) :
      Zitat
      "d) Der Leistungsanspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG ist dem Grunde nach von der Verfassung vorgegeben. Sein Umfang kann jedoch nicht unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden. Er hängt von den gesellschaftlichen Anschauungen über das für ein menschenwürdiges Dasein Erforderliche, der konkreten Lebenssituation der Hilfebedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten ab UND IST DANACH VOM GESETZGEBER KONKRET ZU BESTIMMEN (vgl. BVerfGE 125, 175 <224>)."

      Damit wurde klargestellt, dass es dem Gesetzgeber obliegt zu bestimmen in welcher Höhe die Leistung gegebenenfalls angemessen wäre.
      Der unbestimmte Rechtsbegriff "in angemessenem Umfang" ist also im Sozialrecht dann verfassungswidrig, wenn es um die Feststellung von existenznotwendigen Bedarfen geht.
      -------------

      Diese Tatsachen und die eigene Rechtsprechung solltest du dem Gericht noch aufs Butterbrot schmieren.
      Möglicherweise wächst ja der Appetit sich doch mit deiner Beschwer zu befassen und nicht wie üblich begründungslos abzuweisen.
      Schön herausgearbeitet habt ihr den verschlossenen Rechtsweg. Meinerseits ein Aha-Erlebnis.

      Grüsse aus Leipzig
      der Michael

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  3. Die HARTZ IV-Gesetzgebung, vorrangig das SGB II, verstößt (in über 40 Fällen) gegen die Gültigkeitsvoraussetzung für nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG Grundrechte einschränkbare Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) und ist von daher ungültig. Ihre Anwendung ist verfassungwidrig.
    Die offensichtliche Tatsache, dass das SGB II die durch es eingeschränkten Grundrechte, soweit sie nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG einschränkbar sind, nicht gemäß der Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG »unter Angabe des Artikels« nennt, wird offenbar durch einen Blick in das SGB II.

    Der hier vorliegende massive Verstoß des SGB II gegen Art. 19 Abs. 1 GG hat – rein verfassungsrechtlich gesehen – also die Rechtsfolge der formellen Nichtigkeit des SGB II zur Folge, da die Vorschrift des Art. 19 Abs. 1 GG immer das Gesetz als ganzes betreffen. Diese Nichtigkeit kann auch durch kein Gericht verneint werden, da hier das Grundgesetz selbst die zur Gültigkeit derartiger Gesetze erforderlichen Parameter bestimmt – außerhalb einer dem entgegenstehenden »Auslegung« durch die Rechtsprechung, welche gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sowie gemäß Art. 97 Abs. 1 Satz 2 GG dem Gesetz »unterworfen« ist.

    Erschwerend kommt hinzu, dass die durch § 31a-b SGB II ohne grundgesetzliche Grundlage »erlaubten« Sanktionen dazu führen können, dass einem »Leistungsberechtigten« sämtliche Leistungen zum Lebensunterhalt gestrichen werden können, er also dem physischen Tode ausgeliefert werden kann, verdeutlicht zudem den Verstoß gegen die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG, ebenfalls einer Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze.
    Schlussfolgerung

    Der Mangel an Übereinstimmung der Hartz-IV-Gesetzgebung mit dem Grundgesetz ist also offensichtlich. Bleibt abschließend die einfache Frage zu stellen, weshalb die öffentliche Gewalt, allen voran das Bundesverfassungsgericht, diese Zustände herstellen und zulassen?
    Also betrug im höchsten Maße an Bürger der BRD

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  4. Hallo Ralph,
    als Erstes danke für diesen Zugang und Veröffentlichung Deiner Arbeit und Falles. Ein mächtiges Unterfangen in einem, Deinem Lebenszusammenhang.

    Es ist schön zu sehen, wie es noch jemanden gibt, dem es sehr ähnlich ergeht.
    Ein individueller existenzieller Lebenszusammenhang, der sich zum universellen Fall entwickelt - so zur Gemeinnützigkeit ganz aus dem Fallzusammenhang selbst kommt. Zu einer Art übergeordnetem, vielleicht so erst wahrem Sinn dieses Lebens.

    Bravo, wunderbar, wenn auch sehr, sehr schmerzhaft.
    Viel, nein allen Erfolg!

    Beste Grüße
    Ulrich (Dietl)

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  5. TOLL, dass Du es GETAN hast!
    Persönlich so ein wichtiges Schreiben abgeben ist super!

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  6. Hallo Ralph :-)
    nach erstem Überflug deines Pamphlets ;-) fällt mir eigentlich nichts mehr ein. Ich habe, und will dir immer schon sagen, das deine Bemühungen alle richtig sind, und wahrscheinlich auch rechtsmäßig und wahr! Aber......... Dieses System erlaubt deine Auslegung deiner Sache nicht. das ist es! Wir haben keine Gewaltenteilung, wo eine Gewalt die andere Gewalt ihrer Macht entheben könnte. Und vorallem haben wir keine Demokratie, ich denke nirgends auf der Welt gibt es sie. Denn Demokratie bedeutet Mehrheitswillen des Volkes. Und dieses wird regelmäßig mit Füssen getreten.Von daher ist es aussichtslos gegen dieses System aufzustehen, es sei denn du bist viele. Dieses Unrecht nährt sich vom Unrecht. Und jener, der noch freien Denkens ist, wird korrumpiert. Der Mensch ist zum Lemming geworden, das Gesetz und die Macht ist bezahlbar geworden. Ich habe keine Hoffnung dass es sich ändert. Solange es Leute gibt die da schreien "Wer soll das bezahlen" oder " Ich habe nichts zu verbergen, darum...." solange wird es ein Kampf gegen Windmühlen sein.
    gruss - und drücke dir die daumen
    P.S. Dieses System ist noch nicht am Ende, es ist erst der Anfang, es geht noch wesentlich mehr und krasser

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  7. Das umfangreiche Dokument arbeitet sehr gut die maßgeblichen Punkte heraus. Mein Tipp geht in Richtung der Vermittlung der Inhalte: Hervorhebungen durch Fettung oder Versalien würde ich sehr viel sparsamer einsetzen, es findet sonst eine Inflation dieser Mittel statt. Außerdem wirkt es in der Häufung (einzelne Worte im Text) hysterisch, der Leser merkt den Zwang, seine Aufmerksamkeit lenken zu wollen, da gibt es reflexartige Ablehnung. Maximal dort, wo grammatikalisch der Schwerpunkt nicht eindeutig ist, Hervorhebung durch Kursivstellung. Ganz am Schluss würde ich den Vergleich mit der sexuellen Revolution streichen. Das macht eine völlig andere Kiste auf, ebenso das Wort "Faschismus". Das schlimmste wäre doch, dass dem Autor eine Manie vorgeworfen wird, Stichwort "Der Fall Mollath". Ansonsten wünsche ich viel Erfolg!

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  8. Es gibt tausend Gründe, weshalb einer "arbeitslos" und bei Hartz 4 angekommen ist.
    Aber es gibt immer tausend Verstöße gegen das Grundgesetz und damit gegen seine Menschenrechte.

    P.S: Das sog. Zitiergebot pflichtgemäß anzuwenden lernt man schon im Deutschunterricht unter w-e-i-t weniger heiklen Bedingungen!

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  9. wow, interessante und gut formulierte verletzungen

    verstehe ich das richtig, Du sammelst hier input, den Du in eine Klagewelle einbindest? crowd-verfassungs-beschwerde?

    ich würde noch einbinden, daß die wahrung der eigenen Rechte das hierfür notwendige Kapital voraussehen und somit gewähren muss. Somit eine Rechtsgrundlage des Grundeinkommens noch mit auf's Brot.

    *daumendrück*

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    1. Finde auch toll, was du machst. Leider bin ich keine Juristin und kann daher nichts zu Inhalt und Formulierungen beitragen. Die Hauptargumente sind für mich gut nachvollziehbar.
      Es war schon lange an der Zeit, dass jemand 'aufmuckte' gegen diesen menschenfeindlichen Wahnsinn, genannt 'Harz IV'. Dreifach Daumendrück!!!

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  10. Erst einmal meinen tiefsten Respekt dafür, dass Du solche Mühen auf Dich genommen hast, um Unrecht zu bekämpfen und eine Verfassungsklage zu ermöglichen. Das ist so wichtig wie aktuell nur sehr wenige Dinge in diesem Land.

    Jetzt etwas Feedback von mir:

    - Die Richter entstammen alle der klassischen bürgerlichen Gesellschaft und sehen sie als gut und richtig an. Deine Definition von Arbeit und die Befreiung der Arbeit würde ich aus dem Antrag rausnehmen, es dürfte sie eher befremden. Stattdessen würde ich anbringen, dass das Recht auf freie Berufswahl durch die Sanktionen zerstört wird, da man praktisch gezwungen ist, die erste freie Stelle anzunehmen, die einem angeboten wird. Der daraus resultierende Bruch im Lebenslauf macht es außerdem sehr schwer, wieder in den ursprünglich gewählten Beruf zurückzufinden - so auch die Erfahrung eines Freundes von mir, der bei einem Bildungsträger Kurse für HartzIV-Empfänger gegeben hat.

    - Viele Jobmöglichkeiten, zu deren Aufnahme HartzIV-Empfänger durch Sanktionen gedrängt werden, sind Leiharbeit oder Werkverträge - kurzfristig und ohne Perspektive, die Arbeitsbedingungen sind deutlich schlechter als bei regulär der Zugriff auf Arbeitnehmerrecht ist faktisch extrem eingeschränkt. Würde, Selbstverwirklichung und Respekt durch Arbeit ist auf diesem Weg praktisch nicht zu erlangen - eine schwere Diskriminierung. Arbeitnehmer, die sich - wie es nach Grundgesetz ihr Recht ist - gewerkschaftlich engagieren, werden faktisch vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.

    - Diese Effekte werden noch dadurch verstärkt, dass Klagen gegen Sanktionen keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. Sanktionen vom Sachbearbeiter veranlasst werden können, sobald der HartzIV-Empfänger sich seinen Wünschen widersetzt, mögen diese berechtigt sein oder nicht.

    - (Quelle: Wikipedia:) Der Richter am Bundesgerichtshof a.D. und ehemalige Bundesabgeordnete der Linken Nešković hält die Sanktionen für verfassungswidrig, da durch die Sanktion die Gewährung bzw. Nichtgewährung der Grundsicherung an ein bestimmtes Verhalten, nicht aber an den tatsächlichen Bedarf gekoppelt werde. Die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verlange aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Sicherstellung des Existenzminimums in jedem Einzelfall.

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  11. Teil 1

    Sehr beeindruckend umfassende Darlegung der Unmenschlichkeit dieser SGB 2 Gesetze!
    Dazu fällt mir nichts mehr zum hinzu zu fügen ein.
    Außer - dass man der Regierung (!) mal klar machen (mitteilen) sollte, dass diese Sozialgesetze in unserem Land eigentlich einer Religion zu Grunde liegen.
    Einer Religion mit einem Gott.
    Es ist die Religion des Mammons.
    Der Mammon ist eine Art von Wirtschaft, die auf einem sogenannten Zinseszins aufbaut.
    Dadurch ist das Geld und das Geldverdienen (für die Menschen, die kein oder nicht genug Geld zum Leben haben) zum Gott erhoben.
    Durch dieses Zinseszinssystem ist jedes “Religionsmitglied“ gezwungen, sich dem Geld und dem Gelderwerb zu unterwerfen und bedingungslos zur Verfügung zu stellen.
    In der Jugend gibt’s erst mal noch freie Berufswahl (mehr oder weniger - je nach familiären Bildungshintergrund). Hat man sich dann für eine (berufliche) Tätigkeit entschieden, muss damit dann auch Geld verdient werden. Und wenn man dann mit Mitte vierzig nicht mehr kann oder nicht mehr in eine sich verändernde “Personalpolitik“ im Unternehmen passt, dann heißt es: „Ja dann geh doch“! Kennt Ihr das noch - Gitte Hennig, 70ziger Jahre glaub ich: „Ja dann geh doch“!
    Die Hochschulen und Universitäten sehe ich eigentlich wie so eine Art Gemeinde-Schulungszentren an! Die “Gemeindemitglieder“ lernen da im Wesentlichen das Geldverdienen. Deswegen studieren die meisten auch gleich BWL oder Jura oder sowas.
    Die Idealisten unter den jungen Menschen (davon gibt’s bei uns in Deutschland immer noch ´ne ganze Menge) versuchens erst mal mit Medizin oder Ingenieur. Die Ingenieure finden sich dann irgendwann in ´nem Büro wieder und merken dann dass sie mit ihrem gelernten Fach und Tun kaum was selber direkt zu tun haben und nur mit irgendwelchen Bilanzen beschäftigt sind.
    Und die Mediziner müssen in zwischen auch schon Geld VERDINEN…!

    Wusstet Ihr übrigens, dass dieses SGB 2 eigentlich “nur“ dem SGB 7 (in seiner Grundausrichtung) angeglichen wurde?
    Das SGB 7 regelt die gesetzliche Unfallversicherung (die tritt nur bei gewerblichen Unfällen ein !).

    Hier der § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
    Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
    1.
    mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
    2.
    nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

    Der Grundtenor lautet hier immer: MIT ALLEN GEEIGNETTEN MITTELN !!
    Das kennen wir alle hier doch auch irgendwoher…, oder??

    Also daran kann man auch sehen, wie wichtig unserem Staat die Arbeits- (und vor allen Dingen die Erwerbs-) Kraft seiner Bürger wichtig und wertvoll ist !!
    Ich habe es auf einer Tagung letztens von einem Unfallversicherungsobmann erklärt bekommen: „Wenn Sie wegen irgendwas z.B. ein MRT brauchen, und sie rufen da als normaler Kassenpatient an, haben Sie eine Wartezeit von ca. rund 4 Wochen. Aber wenn Sie mit einem Arbeitsunfall kommen und sagen ich brauch ein MRT, dann sagen die „kommen ´se vorbei“. Also, Arbeitsunfall = beste Versorgung!“
    Und das ist so, weil die Ärzte von einer Unfallversicherung das ca. dreifache an Bezahlung bekommen!

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  12. Teil 2

    Also ich sehe in unseren Sozialgesetzen einen gewissen religiösen Charakter.
    Und der Gott dieser Religion ist nicht Gott selbst, sondern der Mammon.
    Und Jesus hat gesagt: „Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon.“ (Matthäus 6; 24)
    Nur unter diesem Gesichtspunkt erklärt sich diese Entrechtung der Menschen, die aus irgendwelchen Gründen nicht oder nicht mehr Mammon kompatibel sind.
    Eigentlich eine totalitäre Haltung. Erscheint aber nicht totalitär, weil diese Menschen nicht direkt umgebracht werden. Stattdessen werden sie mit Hilfe einer Art religiösen Glaubensregel (wer essen will, muss arbeiten) einfach vor die Wahl gestellt: entweder arbeiten (was auch immer) oder verhungern (wenn man das mit diesen Lebensmittelgutscheinen nicht drauf hat), verwahrlosen und irgendwann erfrieren (wenn man nicht schon vorher von irgendjemand abgestochen oder erschlagen wird - mal Gerichtsmediziner Michael Tsokos fragen, was für Menschen er so typischerweise auf seinen Tisch bekommt !).
    Das wird dann so eine Art stirb-extrem-langsam-Tot, den er/sie auf Grundlage dieser oben erwähnten religiösen Glaubensregel dann selbst zu verantworten hat.

    Merke - die Grundlage für dieses Hartz4 ist eigentlich im Grunde tatsächlich eine Art religiöse Glaubensregel, die aber so nicht mal von Gottes Geist stammt !!!

    Aber diese Entrechtung von schwer arbeitenden Menschen ist auch in unserer Bundesrepublik ja nicht mal neu. Ich sach nur „Günter Wallraffs Enthüllungen 1.0 - über unseren ERSTEN Wohlstandswundermotor - in den Ruhrgebietszechen - vor dem Mauerfall!
    Auch damals hat unsere Bundesrepublik u.a. bereits auf Kosten von entrechteten Arbeitern unseren Wohlstand aufgebaut. Und heute machen sie es halt mit der eigenen Bevölkerung - siehe Günter Wallraff Enthüllung 2.0 - über diese Jobcenter.
    Obwohl - eigene Bevölkerung? Was eigentlich für eigene Bevölkerung?
    Wir haben ja inzwischen die EU, höre ich Frau Merkel schon sagen…
    :-/

    Huch - jetzt isses doch etwas Text geworden!
    Das is aber auch ein Thema - ein regelrechtes Perpetuum mobile des Grauens dieses Hartz4.
    Wenn man da einmal drin ist, kann man da wie in einer riesigen Höhle in den Alpen immer im Kreis kriechen…

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  13. Mach Dir keine Hoffnung!
    Ich selbst habe bereits zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zuletzt gegen das "Regelbedarfsermittlungsgesetz".
    Beide Beschwerden wurden jedoch nicht zur Entscheidung angenommen und eine Begründung erfolgte nicht!
    Solange der § 93d Abs: 1 Satz 3 BVerfGG besteht, wird es dem BVerfG sehr leicht gemacht, jedwede unliebsame Verfassungsbeschwerde abzulehnen.

    Auch sollte immer sehr genau darauf geachtet werden, dass Fristen eingehalten werden und es insbesondere im Sozialrecht heißt:

    "Eine Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze oder einzelne gesetzliche Vorschriften kann nur
    innerhalb eines Jahres seit deren Inkrafttreten und nur dann erhoben werden, wenn der Beschwerdeführer
    durch das Gesetz oder die einzelne gesetzliche Vorschrift selbst, gegenwärtig
    und unmittelbar in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten verletzt worden ist. Eine unmittelbare Betroffenheit liegt nur vor, wenn ein Beschwerdeführer bereits durch die gesetzliche Regelung selbst, also ohne einen konkreten Anwendungsakt, in einem seiner Grundrechte betroffen ist.
    Da generell Gesetze aus dem Renten- und Sozialversicherungsbereich durch einen besonderen als Vollziehungsakt (Bescheid) vollzogen werden, könnte erst ein solcher Vollziehungsakt in die Rechte des Einzelnen eingreifen. Entsprechende Regelungen können daher grundsätzlich nur mittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Vorher muss jedoch der
    Rechtsweg gegen den Bescheid erschöpft werden (vgl. Abschnitt III Ziff. 2c des Merkblatts).
    Diese Voraussetzungen dürften in der vorgetragenen Angelegenheit nicht vorliegen, so dass Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bestehen.
    Dazu sei ergänzend bemerkt, dass die Verfassungsbeschwerde ein außerordentlicher Rechtsbehelf zum Schutze und zur Durchsetzung der Grundrechte ist; sie ist aber nicht dazu bestimmt, wahlweise neben andere Rechtsmittel zu treten oder gar die Vereinfachung oder Umgehung des sonst vorgeschriebenen Rechtswegs zu ermöglichen."

    Da die Sanktionen bereits mit der "Agenda 2010" beschlossen wurden, ist die Frist für eine Verfassungsbeschwerde ohnehin abgelaufen.
    Auch muss in jedem Fall deutlich gemacht werden, dass der Verweis auf den "üblichen" Rechtsweg unzumutbar ist, jedoch hilft auch das nicht, selbst wenn
    nachgewiesen wird, dass, wie in meinem Fall, Verfahren in der 1. Instanz des Sozialgericht bereits seit 2012! anhängig sind!

    Das BVerfG will aber wohl kein Hartz IV-Verfahren eines Bürgers entscheiden, sondern will auf die Richter-Vorlage eines Gerichts warten.
    Da SG / LSG aber nicht beim BVerfG vorlegen wollen, wird es auf absehbare Zeit keine weitere BVerfG-Hilfe geben.
    Bisher gab es nur 2 Verfahren wegen der Höhe der Regelleistungen und nun wegen der Sanktionen und dem Zwang jede Arbeit aufnehmen zu müssen, obwohl die "Agenda 2010" schon seit über 12 Jahren besteht und auch nicht mit den europäischen Menschenrechtskonventionen vereinbar ist.


    Solange der Neoliberalismus vorherrscht und wir eine "Oligarchie" unter dem Deckmantel der "Demokratie" haben, wird sich für Betroffene kaum etwas ändern,
    selbst wenn viele Bereiche des SGB II nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und
    damit auch konkret Menschenrechte missachtet werden!


    Gruß
    Tanguero

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    1. Bei unmittelbarer Betroffenheit durch Leistungskürzungen wie hier im Fall von Hrn. Boes ist immer eine VB möglich. Hier ist die Monatsfrist ab Bescheidzustellung zu beachten.

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    2. Eine VB ist immer möglich. Ja, aber deren Erfolgsaussichten, d.h. dass sie überhaupt zu einer Entscheidung angenommen wird, ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig, die hier leider nicht gegeben sind.
      Ich empfehle daher, erst einmal das Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde GENAU zu studieren.
      Die Monatsfrist gilt für die Klage vor dem Sozialgericht (d.h. den "üblichen" Rechtsweg).
      Und das Haupthindernis, nämlich der § 93d Abs: 1 Satz 3 BVerfGG, erlaubt es den Verfassungsrichtern (zu denen Herr Voßkuhle nicht mehr gehört!) eben OHNE jegliche Begründung eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

      Wenn ich schreibe "Mach Dir keine Hoffnung", so ist das weder eine Kritik an Ralph, noch soll damit ein weiterer Versuch unterbunden werden, jedoch deutlich gemacht werden, dass es eben hohe juristische Hürden gibt, die es einem Bürger kaum ermöglicht Erfolg zu haben.
      (Ich spreche aus eigenen Erfahrungen -> 2 VB)

      Auch die Beschwerde gegen die BRD vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Hinblick auf den § 93d Abs: 1 Satz 3 BVerfGG, der der ZPO und dem europäischen Recht widerspricht, wurde abgelehnt, obwohl es hiergegen keinen weiteren Rechtsbehelf in Deutschland gibt.

      Gruß
      Tanguero

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  14. Das schlägt dem Fass doch den Boden heraus! Eine solche Frechheit gegenüber dem Deutschen Staat, der Boes doch durchfüttert! Solche Menschen sollten mal wirklich unten durch müssen, damit sie die Freigegbigkeit von Merkel und Nahles zu schätzen wissen!

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    1. Viele "solcher Menschen" GEHEN unten durch, wie Sie sagen.
      Diese Menschen können Sie gehäuft z.B. immer in der Weihnachtszeit im Estrel Hotel Berlin bei diesem Weihnachtsgans-Essen mit Frank Zander antreffen/sehen!!
      Bei diesen Menschen z.B. hat die Freigiebigkeit von Merkel und Nahles nämlich aufgehört.
      Und es werden immer mehr!
      Und es werden interessanterweise auch immer mehr Frauen (was bisher ja eher untypisch war)!!

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    2. Weder Merkel noch Nahles füttert Herrn Boes durch, noch sonst irgend jemand in irgendeiner Funktion oder Dysfunktion!
      Beide würden, wenn sie könnten, nur etwas sprachlich (nur leider nicht ganz inhaltlich) Verwandtes tun!
      Wir haben ein Grundgesetz, und darauf kann sich die heutige Generation ganz zuletzt etwas einbilden!!!
      Dort sind so Dinge wie die Notwendigkeit zur Befolgung eines Zitiergebotes nicht zum Spass ausgeschrieben!
      Ich erspare mir, unsere Mängelliste konkret weiter zu durchlaufen.

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  15. Finde ich gut, dass es Menschen gibt, die sich diesem 1. grundgesetzwidrigen und menschenunwürdigen, 2. volkswirtschaftlich schädlichen und 3. unsere Währung gefährdenden Gesetz widersetzen. Ich befürchte nur, dass unsere Juristenoberschicht nicht annähernd die Folgen dieses merkwürdigen Gesetzes versteht- und das trotz jahrelangem vom Staat finanziertem Stupidiums.
    Wenn ich es richtig gelesen habe, so soll das SGB II auch psychosoziale Folgen der Arbeitslosigkeit verhindern. Dazu zählt übrigens auch Verarmung. Ein Gesetz, dass die Verarmung der Betroffenen über kurz oder lang zwangsläufig zur Folge hat- im Besonderen bei Kürzungen des Regelbedarfs, soll also die Verarmung verhindern!!
    Ich drücke Dir und Deinen Helfern die Daumen, befürchte aber, dass unsere Juristenclique den Herrschenden und Superverreichten nützliche Diener sein werden.

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  16. Mal eine grundsätzliche Frage zur Krankenversicherung (z.B. AOK)!
    Wenn man von so einem Jobcenter voll sanktioniert wird und keine Krankenversicherung mehr hat (weil die Beiträge vom Jobcenter nicht mehr gezahlt werden !?), und nach einiger Zeit wieder Jobcenter konform ist. Werden dann die Krankenkassenbeiträge plötzlich vom Jobcenter wieder gezahlt - und werden die von der (selben) Krankenkasse auch wieder angenommen?
    Nach meinem Wissen soll es ja z.B. bei der AOK so sein, dass wenn man da EINMAL austritt (weil man z.B. sich dann privat versichert hat) kommt man da niiiiemals mehr wieder rein.
    Aber wenn man per Sanktion von so einem Jobcenter-Amt mal nicht krankenversichert ist, kommt man dann - oh Wunder - problemlos wieder rein (wenn man wie gesagt, wieder Jobcenter konform ist)??

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    1. Bei einer 100-Prozent-Sanktion werden vom Jobcenter keine Krankenkassenbeiträge bezahlt. Aber der Hartz-IV-Betroffene bleibt weiter Mitglied der Krankenkasse. Endet die Sanktion, werden die Beiträge wieder vom Jobcenter überwiesen. für die entstandenen Beitragslücken aber haftet der Betroffene. Sie werden ihm als Schulden angerechnet und eingetrieben. Außerdem wird er in der Zeit, in der er keine Beitrag zahlt, nicht ordentlich Krankenversorgt. Nur absolute Nothilfe wird geleistet, mehr nicht. Ein Zahn wird gezogen, aber nicht behandelt usf. Interessant ist die Sache, wenn dann Jahre später im Sozialgericht entschieden wird, dass die Sanktion unberechtigt war ... ... ...

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    2. Menschen in die Verschuldung über eine Krankenversicherung treiben !?
      Sowas muss man als Sozialstaat erst mal hinkriegen !!
      Na also wenn das jetzt nicht mal verfassungswidrig ist - aber sooowas von (und hinterhältig und unmenschlich sowieso !!) !!!
      Langsam beginne ich Trump zu verstehen. Das alte Amerikanische Gesundheitssystem ist zwar auch nicht besser, aber ehrlicher.
      Das bedeutet ja, dass man von so einem Jobcenter (oder Arbeitsagentur) nie “Leistungen“ in Anspruch nehmen sollte (so wie man als Kind mit keinen fremden Männern mitgehen sollte!)!!
      Ansonsten droht akute Verschuldungsgefahr, und Kriminalisierung des eigenen Lebens.
      Dann sollte man grundsätzlich lieber gleich in die Obdachlosigkeit gehen - und schuldenfrei!
      Schuldenfrei in die Obdachlosigkeit - das sollte dann grundsätzlich das Lebensziel sein!
      Oder man legt sich dieses Werbe-Motto von diesem erfolgreichen Werbe-Clip von der BVG zu: „Is mir egal, is mir egal, is mir egal, is mir alllles egal !!!

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  17. Hallo,

    herzlichen Dank ersteinmal an Herrn Ralph Boes und sein Angagement gegen dieses
    Grundgesetzwidrige System das wäre es nicht schon schlimm genug immer noch den
    Namen (im Volksmund/in den Medien, eigentlich ja ALGII) eines rechtskräftig verurteilten Straftäters Peter Hartz trägt.
    Was für diesen Mann eine wenn auch zweifelhafte "Ehre" darstellt für Millionen
    Menschen eine unwürdige Stigmatisierung bedeutet.
    Warten wir die Entscheidung(en) des BVG ersteinmal ab.
    Und WARUM? stellt gegebenfalls NIEMAND? STRAFANZEIGE auch gegen Gerichte meinetwegen auch gegen Herrn Voßkuhle vom BVG wenn es berechtigte Klagen
    von Bürgern einfach ignoriert oder ablehnt?
    Ich habe mal gelernt das Menschenrechte unteilbar sind!
    Deutschland bzw. die Regierungen werden nicht müde weltweite Menschenrechtsverletzungen anzuprangern, und im eigenen Land?!
    Also notfalls Strafanzeige stellen wie ich weis kann das Jeder gegen Jeden
    auch gegen staatliche Vertreter und gegen Institutionen machen wir davon Gebrauch, gehen wir bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!
    Das "was geht" hat doch die Kanzlerin höchstpersönlich gezeigt als sie sich
    über Regelungen großzügig hinweggesetzt hat und ungeprüft hundertausende Flüchtlinge im Sommer 2015 ins Land gelassen hat.
    PS: Da man heute darauf hinweisen muss, ich bin absolut nicht Ausländer,Migranten oder Flüchtlingsfeindlich eingestellt im Gegenteil,ich gehöre weder der AFD noch NPD oder Pegida an und teile auch nicht deren Anschauungen, was ich nur versinnbildlichen will, Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt und wir fordern sie auf legalen Weg zu ändern, während sich unsere
    Kanzlerin und Regierung 2015 im eigenen Ermessen großzügig über bestehende
    Gesetze hinweggesetzt hat-alles im Namen der "Menschlichkeit" darüber sollte
    man nachdenken.

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  18. Liebe Leute. Es geht hier um eine konkret eingereichte und begründete Verfassungsbeschwerde, und den Wunsch von Ralph nach Response, und nicht um Eure Meinung zu Hartz iv im Allgemeinen. Es geht auch nicht um die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, oder, wie man an sein Geld kommt. Die ganze Sache ist schon ein wenig tiefer angelegt. Nämlich geht es um die Frage, ob WIR zulassen, dass eine Politik der Ökonomisierung die Oberhand gewinnt. Und dabei ist der Weg von Ralph gegen den Monetarismus nur kritisch zu begleiten, aber immer zu unterstützen. Einzelkommentare, die gar Hoffnungslosigkeit in Bezug zur Verfassungsbeschwerde verbreiten sind hier Aufgaben, und werden vom System gefressen. Niemand hat die Oberhand über das Leben, kein Ralph und erst recht nicht ein Gesetz.
    Eine traurige Erkenntnis ist, dass immer noch zu Viele trauern.
    Eine traurige Erkenntnis ist auch, dass selbst der Widerstand immer dann zusammenbrach, wenn er sich hervorhob.
    Der Traum geht weiter, wenn auch ohne Plan.

    mArcus

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    1. Es steht außer Zweifel, dass eine Verfassungsbeschwerde berechtigt ist.
      Auch ist jedem (auch den Abgeordneten, die, u.a. auch wegen dem verfassungswidrigen Fraktionszwang dafür gestimmt haben) bewusst, dass die "Agenda 2010" in vielen Bereichen dem Grundgesetz, den europäischen Menschenrechtskonventionen und den UN-Konventionen widerspricht!

      Die Tatsache, dass wir in einem "sozialen Rechtsstaat" leben und das "Recht auf ein faires Verfahren" haben, welches in angemessener Zeit durchzuführen ist, ist ebenfalls jedem bewusst.

      ABER:

      Recht haben und Recht bekommen, sind nun einmal zwei unterschiedliche Dinge!
      Das Recht auf ein faires Verfahren ist gerade im Sozialrecht eindeutig nicht gegeben, denn weder gilt hier die in allen anderen Rechtsbereichen
      übliche "Unschuldsvermutung", noch werden die Verfahren in angemessener Zeit durchgeführt.
      Seit 2012 sind bei mir nunmehr 18 Verfahren in der 1. Instanz anhängig (darunter auch drei Sanktionen) und 7 Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer in der 2. Instanz (diese Verfahren wurden jedoch bis zum Abschluss der Ursprungsverfahren ausgesetzt).

      Das ist auch den "Verantwortlichen" bewusst und hat den Zweck, die "Agenda 2010" solange wie möglich und so "günstig" wie möglich (zu geringe Höhe der Regelleistungen) aufrecht zu erhalten.
      Auch die Tatsache, dass es bisher nur zwei Verfahren vor dem BVerfG
      gab (Höhe der Regelleistungen) und nun ein weiteres (Sanktionen, Pflicht jedwede Arbeit aufzunehmen)ansteht, bezeugt, diese "Absicht"!

      Insofern ist es auch klar, dass hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden, gerade im Sozial- und Rentenrecht, Hürden erschaffen wurden, die es einem
      Bürger so gut wie unmöglich machen, hiermit Erfolg zu haben.

      Insofern sollte man es zwar immer wieder versuchen, sich aber auch über die extrem geringe Erfolgschance klar sein.

      Dass der Widerstand immer wieder zusammenbricht liegt auch daran, dass ein Großteil der Betroffenen resigniert hat, deswegen auch nicht gegen rechtswidrige Bescheide klagt und sich nicht einmal über darüber informiert, welche Möglichkeiten des Widerstandes es überhaupt gibt.

      Von daher ist bisher auch ausgeschlossen, dass sich ALLE Betroffenen solidarisieren und GEMEINSAM opponieren (z.B. im dem
      sie zur Wahl gehen und "Die Linke" wählen, die als einzige Partei im Bundestag gegen den Neoliberalismus ist und die "Agenda 2010" abschaffen will).
      Dies ist ebenfalls eine eindeutige Folge des bestehenden Neoliberalismus,
      der dagegen mit allen Mitteln kämpft (wie z.B. durch das gezielte Schüren von falschen Vorurteilen -> "Kommunismus", "SED-Nachfolge", etc., etc.)

      Selbst die Petition "Regelleistungen für ALG II-Empfänger sofort erhöhen"
      https://www.openpetition.de/petition/online/regelleistungen-fuer-alg-ii-empfaenger-sofort-erhoehen
      wird von den einschlägigen Foren u. Websites (Tacheles-Sozialhilfe, Gegen-Hartz, bürgerinitiative-grundeinkommen, hartzIV-betroffene, sanktionsfrei, reichtum-umverteilen, etc.) trotz Bitte um Unterstützung nicht veröffentlicht, so dass auch sie wohl zum Scheitern verurteilt ist und damit die Taktik des Neoliberalismus (Vereinzelung und Diskriminierung etwaiger Gegner) wieder voll aufgeht.

      Darüber sollte sich jeder Betroffene (auch Zukünftige) Gedanken machen
      und nicht darauf hoffen, dass es ein Einzelner (wie z.B. Ralph Boes) irgendwie schaffen wird, für alle die "Kohlen aus dem Feuer zu holen"

      Gruß
      Tanguero

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    2. Bla bla bla.
      Lieber Kriegstango (Tanguero). Die Bücherregale sind voll von solchen gutgemeinten Kommentaren, die sich immer auf das "Scheitern" beziehen.
      Die "Betroffenen" sind immer die "Anzeigenden". Nur, wenn es einmal um das eigene Herz geht, dann schweigt der Geist.
      Für Andere gute Ratschläge schreiben ist kein Ersatz für die Eigene Tat.

      mArcus

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    3. @mArcus,

      "Für Andere gute Ratschläge schreiben ist kein Ersatz für die Eigene Tat."
      Vielleicht erst einmal etwas Selbstkritik üben (von Deinen Taten ist ja nichts zu erfahren).
      Dieses "Schlaubergertum" erlebt man leider immer wieder in Foren,
      d.h. Kritik üben, meckern, aber selbst nichts Konstruktives beitragen!

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    4. Ich bin halt ein Hintergrundarbeiter, der u.A. Ralph das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nahegebracht hat, danach es möglich ist eine Verfassungsbeschwerde auch dann einzureichen, wenn das betreffende Gesetz nach mehr als zwölf Monaten in Kraft getreten ist.
      Meine, wenn auch bescheidene Leistung ist der Hinweis auf:
      "... Verfassungsbeschwerde nach § 90, Absatz 1 BVerfGG
      und nach § 90, Absatz 2 Satz 2 BVerfGG
      gegen...". Die entsprechende Begründung kann in der Verfassungsbeschwerde von Ralph nachgelesen werden.
      Ja, ja, so ein "Schlauberger" bin ich, ohne mich deshalb in den Vordergrund stellen zu wollen. Was hast Du denn Konstruktives gegen den Abbau der Rechte getan?
      Die "Linke" hat schon deshalb versagt, da sie den Verkauf von Bürgereigentum mit vorangetrieben hat (insbesondere in Berlin), und keinesfalls als Partei der Gewährleistung von Bürgerrechten angesehen werden kann. Glauben Sie wirklich, dass ein erneuter Vertrauensvorschuss für die "Linken" zu einer anderen Politik als der Neoliberalen führen würde? Ich nicht. Deshalb bewege ich mich auf dem Feld des Möglichen, und agiere innerhalb des Grundgesetzes und muss deshalb auch keine lauten Zeichen setzen. Ich glaube an die Kraft der Ausdauer und an die Menschen, die lange laufen wollen. Ich glaube an die so passierten Bäume und an die Wale, wenn das Schwimmen bevorzugt wird. Ich glaube an den Fortschritt des Geistes und an die Menschlichkeit in jedem von Uns. Kurz: Ich glaube an die Liebe, nicht an Politik. Ich glaube an Intimität, nicht an Überwachung. Deshalb schütze ich mich gegen jede Art von Öffentlichkeit, wie sie durch die sogenannten "Sozialen Netzwerke" angeboten wird.
      Ich bin ein Mulch in einem Teich, ein Sonnenliebender Mensch, der die Trockenheit des Alltäglichen nicht verträgt und abgeschossen würde, sobald er auftauchte. Ich bin ein Unterwasserflüchtling, der überlebt hat.

      Liebe Grüße (MCR - Love)

      mArcus

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    5. mArcus ist einer der wichtigsten Berater, die ich habe! Und er lässt auch bei mir keine Möglichkeit des Kritisierens aus ... Lach und Stöhn.
      Manchmal kritisiert er so hart, dass ich danach Angst habe, seine Post zu öffnen ... Aber er ist ganz auf unserer Seite und es ist immer wichtig, was er sagt ...

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  19. Sehr geehrter Herr Boes,

    zunächst möchte ich Ihnen hiermit nochmals meine allergrößte Hochachtung dafür aussprechen, welche unmenschlichen Qualen und Zumutungen Sie auf sich genommen haben, um die Hartz-IV-Sanktionspraxis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

    Es ist mir auch nach wie vor ein absolutes Rätsel, mit welcher gnadenlosen, kalten Härte diese Sanktionen an Ihnen (über Monate und Jahre !!) vollstreckt worden sind, OHNE dass die Jobcenter-Mitarbeiter, die die Verhängung dieser gesundheits- und lebensbedrohlichen „Strafen“ angeordnet haben, auf die Idee gekommen wären, diese Praxis auch selbst als unmenschlich zu empfinden, mindestens aber als offensichtlich grundgesetzwidrig wahrzunehmen.

    Ich selbst habe das an Ihnen verübte Unrecht, Ihnen – aus welchen Gründen auch immer !! – sämtliche Lebensgrundlagen zu entziehen bzw. vorzuenthalten, allerdings als wesentlich dramatischer empfunden als in Ihrer Verfassungsbeschwerde vorgetragen.

    Allerdings ist mir auch klar, dass ich an Ihrer Stelle wahrscheinlich (ebenfalls) eher an den Intellekt der Verfassungsrichter als an deren Mensch-Sein appelliert hätte.
    (Hieße letzteres ja, die Verfassungsbeschwerde als Bericht aus der Sicht eines Sanktoions- OPFERS zu schreiben; die Geschehnisse also nicht nur an ZeitPUNKTEN festzumachen, sondern vor allem auch die ZeitVERLÄUFE zu schildern [wie viele Tage Sie beispielsweise während einer 100%-Sanktion - in der das Jobcenter Sie also zum Hungern gezwungen hat - auf eine Antwort dieses Jobcenters warten mussten… Dass Ihnen das Jobcenter dann nach soundso vielen Tagen – und angesichts !! der Ihnen durch dieses Jobcenter verhängten 100%-Vollsanktion !! - antwortete, dass es sich auf „politische“ Fragen „nicht einließe“…])

    Sehr geehrter Herr Boes,

    dass Sie - während Sie derzeit von Ihrem Jobcenter nicht nur gesundheitlich sondern auch in Ihrer nackten Existenz ERNEUT massivst bedroht werden – nicht gleichzeitig auch noch in allen Einzelheiten die Leidenszeiten der vielen, vielen vorangegangenen Sanktionszeiträume schildern können, kann ich selbstverständlich gut verstehen, (sonst wären Sie wahrscheinlich binnen kurzer Zeit ein Fall für die Psychiatrie, denn ein „normaler“ Mensch hielte so etwas, ohne die seelische Ausgeglichenheit zu verlieren und schwere seelische Schäden davonzutragen, sicher nicht aus.)
    (Die persönliche Stärke, mit der Sie Ihren seelischen Selbstschutz aufrecht zu erhalten in der Lage sind, kann ich nur bewundern!!)

    Stellt sich, alles in allem, also nur noch die Frage, ob die Verfassungsrichter, die Ihre Beschwerde lesen, nicht nur kluge Richter sondern auch LEBENDIGE Menschen sind.

    Hochachtungsvoll

    Ihre r.

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  20. P.S.: … UND NEIN, ich bin NICHT schizophren !! (Weder heute, noch irgendwann gewesen; und auch NIE psychiatrisch diagnostiziert !!)

    … Dass ich mich in Beziehung zu Ihnen, geehrter Herr Boes, in einem kognitiven Dilemma befinde, ist bekannt (bzw. m.E. auch hinlänglich deutlich geworden):

    WIE SIE fordere auch ich die Abschaffung der unmenschlichen Hartz-IV-Sanktionen.

    ANDERS ALS SIE trete ich dafür ein, den gesellschaftlichen Generationenvertrag per Umlageverfahren aufrecht zu erhalten statt ihn, im Sinne der neoliberal eingestellten Politiker (bzw. [!!!!] deren wirtschaftlichen Auftraggebern), abzuschaffen.

    Gruß r.

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    1. Es gibt keinen Generationenvertrag !! Adenauer war ein Spieler mit der Zukunft, und hat sich verzockt. Vielleicht kommt das mal an. Das Umlageverfahren ist eine Zwangsabgabe (Lohnsteuer u.A.), dem sich Wohlhabende wie Merkel und Schulz entziehen können - wegen Beamtenstatus. Der Rest hat seine Arbeitskraft für den Wohlstand einer Idee einzusetzen, die die Zerstörung der Welt betreibt.
      Anders gedacht. Wenn Sie die Sanktionen ablehnen, dann lehnen Sie auch den Generationenvertrag ab, der auf nichts als Kinderfutter erzeugen beschränkt ist.
      Und zum Punkt: Die Freiheit ist keine Option, sie ist unverfügbar durch die Natur gegeben und bleibt.

      Liebe Grüße

      mArcus

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    2. @ mArcus
      Den seit über 100 Jahren in Deutschland existierenden sog. Gesellschaftsvertrag nennt man auch gesetzliche Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen eingezahlt haben.
      Das Umlageverfahren ist keine Zwangsabgabe sondern ein einfaches Prinzip, nach dem das eingezahlte Geld (der Versicherungsbeitrag) SOFORT als Versicherungsleistung an Arbeitslose, Kranke und Rentner ausgezahlt wird – und mit dem DESHALB gerade NICHT gezockt werden kann.

      (Weshalb es für diese gesetzliche SV [in die einzuzahlen eben auch die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind] sog. „Beitragsbemessungsgrenzen“ gibt, ab denen die Beitragssätze mit wachsendem Einkommen nicht mehr steigen, ist für mich [unter solidarischen Gesichtspunkten] nicht nachzuvollziehen.) / (Grundsätzlich ist für mich auch nicht nachzuvollziehen, weshalb Beamte in dieses Sozialversicherungssystem nicht einbezogen werden; … und weshalb es für alle „besserverdienenden“ Freiberufler (Wirtschaftsberater, Rechtsanwälte, Ärzte usw.) Parallel-Sozialversicherungen geben muss.)
      (Alles in Klammern stehende aber nur am Rande.)

      Die gesetzliche Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten hat außerdem auch mit der Lohnsteuer (oder anderen Steuern an den Staat) NICHTS zu tun!!
      Aus allen eingezahlten Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeiter und Angestellten sowie deren Arbeitgebern ergeben sich Leistungs-ANSPRÜCHE der Arbeiter und Angestellten im eingetretenen Versicherungsfall!!

      … ES SEI DENN… es kommt ein SPD-Kanzler SCHRÖDER daher … (… der sich erst von den Arbeitgebern erzählen lässt, die Lohnnebenkosten [= SV-Beiträge für die Arbeitnehmer] seien zu hoch; … der sich dann noch [ZIELGERICHTET] einen „bedenklichen“ sog. „demographischen Faktor“ errechnen lässt, …), tja, so ein „Sozialdemokrat“ braucht dann nur noch einen „Arbeiterfreund“ HARTZ und einen Privatversicherungsfreund RIESTER …
      … UND SCHON sind auch ALLE Mainstream-Journalisten dabei, ein Sozialversicherungssystem, das (mehr als) zwei Weltkriege überstanden hat, innerhalb von zehn bis zwanzig Jahren in Schutt und Asche zu schreiben…

      (… Und alle möglichen Leute [gleichgültig ob mit oder ohne „Einfühlungsvermögen“] plädieren dann BEDENKENLOS für die Abschaffung der verbliebenen Reste eines ursprünglich zumindest mal SOLIDARISCH GEDACHTEN Sozialversicherungssystems … zugunsten eines sog. „BGE“, das in Wahrheit nur „gedenkt“, ein paar Brotkrumen an alle per Gießkannenprinzip auszugießen…, das in Wirklichkeit aber alle erworbenen Versicherungs-ANSPRÜCHE zu kassieren beabsichtigt.)

      … Wenn ich dann allerdings noch erleben muss, dass Leute wie Sie, die so tun, als wüssten Sie, wovon sie reden, NICHT DIE GERINGSTE AHNUNG davon haben, WAS hier auf dem Spiel steht, dann wird mir wirklich, wirklich zum Kotzen schlecht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      r.

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  21. Ganz ehrlich unser Bundesvervassungsgericht hat an Glaubhaftigkeit eingebüst. Unbegründet die Klage gegen das Hartz IV System abzuschmettern... das ist ARM! Hätte etwas mehr erwartet. Naja das heist, einfach weiter machen und denen Herrschaften gehörrig auf den Nerv gehen. Durchhalten!!!

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  22. Beschwerde abgelehnt!?

    Wie ich weiter oben bereits ausgeführt haben - ihr müsstet die Jobcenter und Arbeitsagenturen auf eine verstaatlichte "Religionsausübung" verklagen.
    Mit Hartz4 (inklusive Sanktionen) hat der Staat den Mammon zur Staatsreligion erhoben.
    Hier wird das religiöse Neutralitätsgebot verletzt !
    Dies ist ein Religionsthema !!

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  23. Beim nächsten Anlauf würd ich den schweren und unabwendbaren Nachteil, der Dir entsteht, wenn die Klage nicht zur Entscheidung angenommen wird und Du auf den ordentlichen Rechtsweg verwiesen wirst, vielleicht noch stärker in den Vordergrund rücken. (BVerfGG §90 Satz2

    Während eines Santionshungerns sind die Annahmechancen wohl am höchsten. Wobei die Lebensmittelgutscheine trotz Deiner begründeten Weigerung, sie einzusetzen, als theoretische Möglichkeit den Hungertod abzuwenden interpretiert werden könnten.

    Wenn das BVerG Deine Klage halt partout nicht annehmen will seh ich schwarz. Die nahezu Unmöglichkeit auf dem normalem Rechtsweg Erfolg zu haben hast Du ja in Deiner Klage bereits überzeugend dargestellt. Keine Ahnung, ob der EuGH da irgendwelche Möglichkeiten bietet wenn das BVerfG da blockt...

    Liebe Grüße
    Christoph

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  24. Ach Herr Boes, wieder einmal muss ich Ihnen schreiben und muss Ihnen Attestieren, wie Hohl Sie doch in Ihrer Birne sind. Sie sind und bleiben einfach ein fauler Hund der nicht arbeiten will obwohl er es kann. Das haben auch die Leute im Bundesverfassungsgericht gut erkannt. Denn dort sind auch schlaue Leute, die Ahnung von Recht und Gesetz haben.
    Was man zu Ihrer Person nur sagen kann ist, gehen sie zu einem Arzt und lassen sich ordentlich Ihre Birne im Kopf behandeln, denn der ist so Hohl und unbelehrbar, das bei Ihnen dringend untersucht gehört.
    Der Hammer ist ja noch, das Sie glauben vollbeschäftigt zu sein und zwar damit in Ihren Vorträgen die Sie pausenlos halten nur Schwachsinn und quatsch erzählen. Kein wunder das für so einen Blödsinn keiner bereit ist auch nur einen Cent zu bezahlen, aber wie die Welt so ist, gibt es immer hi und da, irgendwelche doofe die es doch tun und so Sie ein paar Cent zusammen bekommen können.
    Herr Boes, ein Mensch wie Sie, der den ganzen Tag nur Schwachsinn von sich gibt und glaubt damit Vollbeschäftigt zu sein, gehört nicht in Hartz 4 sondern in die Klapse, dort werden Sie gut betreut und brauchen nicht mehr arbeiten gehen. Dort können Sie soviel Schwachsinn erzählen wie es Ihnen lieb ist. Also hören Sie endlich auf mich und melden sich freiwillig für die Psychiatrie an. Dann hat das Jobcenter und das Bundesverfassungsgericht vor Ihnen ruhe.
    Diese Kritik wird bestimmt wieder gelöscht. Aber so ist der Boes halt. Er wird schnell Böse, wenn er schlechtes über sich selbst liest oder lesen muss.

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    1. Lieber Anonym - es ist das keine Kritik, sondern eine genussvolle Beschimpfung, was Sie hier geschrieben haben. Kritik wirft ein Licht AUF DIE SACHE und stellt sie richtig oder richtiger. Eine genussvolle Beschimpfung zeigt den Standpunkt des Beschimpfenden und dass ihm der Standpunkt des Beschimpften nicht passt. - Während es bei echter Kritik nicht wichtig ist, WER sie sagt, weil es da um die Sache geht, ist das bei einer Beschimpfung anders. DA wird ja der Standpunkt des Beschimpfenden für heilig - und der Standpunkt des Beschimpften (und der Beschimpfte gleich mit) für idiotisch erklärt.
      Vor diesem Hintergrund wäre es angemessen, nicht anonym, sondern mit seinem vollen Klarnahmen - und am besten auch mit Beruf und Rang - aufzutreten. Dass Sie das nicht tun, und ihren Mist statt dessen aus dem Dunkeln werfen, ist feige. Und Feigheit hat etwas an sich, das verachtenswürdig ist.

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    2. Der Gedanke mit ´Unterkunft und Verpflegung in der Psychiatrie` ist ja gar nicht mal so der allerschlechteste (bevor man obdachlos wird !).
      Manche Obdachlose versuchen ja mitunter auf ähnlicher Weise klar zu kommen.
      Allerdings wählen die meist eher das Gefängnis (mit irgendeiner richtigen Straftat).
      Das Problem mit der Psychiatrie ist ja, dass man da immer so lauter Medikamente verpasst bekommt, die auch nicht wirklich helfen.
      Und die haben auch immer so unschöne Nebenwirkungen.
      Und das kostet dem Steuerzahler alles auch wieder Geld...

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  25. Herr Boes, ich halte an meiner Kritik an Sie fest. Und ich bin nicht feige, sondern allgemein gerne anonym, hätte aber keine Probleme Ihnen persönlich meinen Namen, meinen Beruf und meinen Rang mitzuteilen. Ich "werfe" im Dunkeln, das stimmt, aber das geht halt erstmals nicht anders.
    Um Licht AUF DIE SACHE zu werfen, muss ich mehr schreiben als mir lieb ist und bei Ihnen hab ich eher aufgrund Ihrer Unbelehrbarkeit nicht die geringste Hoffnung, das dies bei Ihnen viel nützen würde, Sie würden einfach so weiter machen, wie Sie es bisher getan haben.
    Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt für andere Leser Ihren Standpunkt in stücke zerreißen, damit ganz klar ist, das Sie sich auf dem Holzweg befinden.

    Mit Besten Grüßen

    Ihr schärfster Kritiker

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  26. "Ihren" Standpunkt in "Stücke zerreissen" will er! Da schlottern einem ja direkt die Knie!
    Man dürfte auch gespannt sein, wie er es anstellen will, Standpunkte zu zerreissen, dieser stumpfste aller Kritiker...?

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  27. Hallo Ralph,

    ich habe weder die Beschwerde, noch die Kommentare hier im Blog gelesen, möchte aber eine Anmerkung zur begründungslosen Ablehnung durch das BVerfG machen. Im Begleittext steht folgendes:

    "Diese Verfassungsbeschwerde ist nur so etwas, wie ein Prototyp!
    In 6 bis 8 Wochen habe ich die Möglichkeit, sie nochmals einzulegen. [...] Da die jetzige Verfassungsbeschwerde einen Antrag auf aufschiebende Wirkung enthält, muss sie relativ schnell bearbeitet werden. D.h., die Ablehnung, wenn sie denn kommt, müsste in ca. 2-3 Wochen vorliegen. Und den dann ggf. angegebenen Ablehnungsgrund können wir im zweiten Anlauf korrigieren."


    Damit nimmst du der Beschwerde die Ernsthaftigkeit, indem du darlegst, dass sie nur ein Probelauf ist, um anhand der Ablehnungsgründe einen zweiten, besseren Anlauf machen zu wollen. Böse gesagt: Du degradierst das Gericht zum Korrekturleser.
    Ich hätte auch keine Lust mich instrumentalisieren zu lassen.

    Ob die Hiwis vom BVerfg hier aber mitlesen, und ob das für das Gericht tatsächlich eine Rolle gespielt hat, weiß ich nicht.

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    1. Herr Boes legt in seiner Verf.-Beschwerde ziemlich großen Wert darauf, dem BVerfG mitzuteilen, dass die (für einen anderen Fall) vom BVerfG zur Entscheidung angenommene Richtervorlage SEINEN Anstrengungen zu verdanken ist.

      … Weshalb er dann aber nicht mehr in der Lage war, sich eine – ebenso juristisch fundierte – Verfassungsbeschwerde (für sich selbst) erstellen zu lassen, wissen wahrscheinlich nur „Eingeweihte“.

      … JEDENFALLS wäre aber doch JEDER ANDERE in vergleichbarem Ausmaß „Hartz-IV“-Sanktionierte MINDESTENS längst OBDACHLOS, WENN NICHT längst TOT.

      r.

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    2. @ Anonym 18. Juni 2017 um 07:49
      Die Verfassungsbeschwerde hat sehr enge zeitliche Grenzen und muss schon 1 Monat nach Eintritt des Ereignisses in Karlsruhe VORLIEGEN.
      Ich habe keine Korrekturfahne nach Karlsruhe geschickt, sondern genau das, was mir da unter Einsatz aller Kräfte möglich war.
      Es gibt aber immer Möglichkeiten, die Dinge zu verbessern - deshalb habe ich auf die mögliche zweite Eingabemöglichkeit verwiesen.


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    3. @ r., "Anonym18. Juni 2017 um 13:56":
      "Herr Boes legt in seiner Verf.-Beschwerde ziemlich großen Wert darauf, dem BVerfG mitzuteilen, dass die (für einen anderen Fall) vom BVerfG zur Entscheidung angenommene Richtervorlage SEINEN Anstrengungen zu verdanken ist."
      Eine Verfassungsbeschwerde ist eine Verfassungsbeschwerde und keine Klage. D.h., ich muss genau schildern, inwieweit ich mich durch einen Verwaltungsakt in meinen Grundrechten beschnitten sehe - da habe ich GENAU die Gründe und Geschehnisse anzugeben.
      Grund der Beschwerde ist, dass ich schon wieder sanktioniert und seit dem 15.06. auch wieder im Hungern bin.
      Dass ich KEINEN JURISTISCHEN BEISTAND habe, hat einfach damit zu tun, dass es hier um MICH geht, um MEIN Überleben und nicht um eine allgemeine Sache - und dass es für solche Fragen, wenn sie im "herkömmlichen" Sinne keinen Aussicht auf Erfolg haben, keinen juristischen Beistand gibt.
      Für die SACHE durfte ich Spendengelder (Gutachten) und Darlehen (Aktion) annehmen. Für MICH muss ich selber streiten.
      :-)

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  28. P.S. @ Anonym, 18.06., 07:49:
    … UND: Ja, nee, is klar:
    Einerseits sollte man sich nicht instrumentalisieren lassen; andererseits hat man sich aber gefälligst bis zum Umfallen ausbeuten zu lassen.
    r.

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  29. Das Fallmanagement versucht immer wieder eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, weiß aber sicherlich das Sie dort einen einseitigen Vertrag mit dem Sozialhilfeempfänger (Kunden) abschließt. Das ist rechtsbruch und willkür. Unterschriftenzwang ist laut StGB §240 eine Nötigung und kann angezeigt werden. Auch der Verwaltungsakt ist einseitig geschlossen und auch unwirksam, wenn man dagegen Einspruch erhebt. kleiner Tipp: wenn Ihr die EGV nicht unterschreibt, dann schreibt auf die EGV, das Ihr darüber schriftlich informiert werden wollt wenn sie per Verwaltungsakt erlassen wird. Mir selbst kommt es so vor, als haben die Fallmanager/in keine Interesse sich mit deiner rechtlichen, wie beruflichen Situation auseinander zu setzen. Hartz IV wurde nur geschaffen um "billiges und williges" Arbeitspersonal für die Zeitarbeit zu schaffen. Die Gerichte in Deutschlandand sind nicht frei in Ihrer Urteilsverkündung... das eine Protokolland in einem gerichtlichen Verfahren nicht anwesend ist, ist schon sehr seltsam. Herr Boes vielleicht solten Sie demnächst mal einen Befangenheitsantrag gegen den jeweiligen Richter stellen. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und gutes gelingen!

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