Dienstag, 18. Juni 2013

Zusammenfassung von A: Das "Steuerzaher"-Argument


A. Das "Steuerzahler"-Argument
   
"Sanktionen sollen die Interessen der Steuerzahler schützen. Wer nichts tut, soll nicht vom Geld des Steuerzahlers leben dürfen"

Welche Gegenargumente gibt es?
 
Versuch der Zusammenfassung der Diskussion:
   
  
Im Vordergrund steht hier die Vorstellung, dass das Geld der Steuerzahler, deren Eigentum durch Art. 14 GG geschützt ist, nicht verschleudert werden darf. Ein unmittelbar einleuchtender Gedanke. Gänzlich außer Acht gelassen werden allerdings die Rahmenbedingungen:

  • Die erwerbsarbeitende Bevölkerung gibt von ihrer bezahlten Arbeit nichts ab. Bestrebungen zur Arbeitszeitverkürzung sind in weite Ferne gerückt. Mit welcher Begründung können sie sich in dieser Situation darüber beklagen, dass sie das wahrlich karge Existenzminimum Erwerbsloser finanzieren müssen?
       
  • Wenn man in der Logik von Leistung und Gegenleistung bleiben will: Die ehrenamtlichen und sonstige der Gemeinschaft nutzenden Leistungen der Erwerbslosen werden nicht gegengerechnet. Es spricht nichts dafür, dass ein Saldo zwischen Sozialleistungen auf der einen Seite und unbezahlten Leistungen der Erwerbslosen für die Gemeinschaft zuungunsten der Erwerbslosen ausfiele. Es ist schiere Polemik, wenn es heißt, die Interessen der Steuerzahler müssten geschützt werden.
       
  • Der Regelsatz - auch wenn er auf einen verfassungskonformen Betrag angehoben wird - ist so gering, dass kaum jemand davon leben wollte. Die Vorstellungen von einem Leben in der Hängematte gehen ziemlich an der Wirklichkeit vorbei, es ergibt sich vielmehr ein erheblicher Ausgrenzungsdruck für die Betroffenen, wenn von den Alg-II-Leistungen gelebt werden muss.
 
Darüber hinaus wären bei der Bewertung des „Steuerzahler-Arguments“ die Folgen des Sanktionsregimes zu berücksichtigen, welche die Interessen der Steuerzahler beeinträchtigen:
 
  • Wegen der sonst drohenden Sanktion sehen sich die Betroffenen oft veranlasst, Vermittlungsangebote oder Fortbildungsangebote zu akzeptieren, die weder für sie noch für die Gesellschaft sinnvoll sind. Begünstigt sind dann allenfalls die Träger solcher Maßnahmen, die den Steuerzahler erheblich belasten. 
     
  • Der durch die Sanktionsdrohung erzeugte Druck führt zu einem Anstieg der psychischen und physischen Krankheiten. Die daraus resultierenden steigenden Gesundheitskosten belasten den Steuerzahler über die von ihm auch abverlangten Krankenversicherungsbeiträge.
 
 
 

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